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Kinder-Schutz Vorarlberg

Kinder-Schutz Vorarlberg - In Leichter Sprache

Das Corona-Virus für Kinder leicht erklärt.

Kinder haben dieselben Rechte wie alle Menschen.
Diese Rechte werden in 3 Bereiche eingeteilt.

  1. Vorsorge
    Das ist das Recht auf Leben, Essen, Bildung und Freizeit
  2. Schutz
    Das ist das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung.
  3. Beteiligung
    Das ist das Recht, dass ihre Meinung gehört wird.
    Das Recht auf Information und das Recht auf Privatsphäre.

In der UN-Kinder-Rechts-Konvention sind diese Rechte aufgeschrieben.
Das Wohl von Kindern und Jugendlichen ist in Österreich sehr wichtig.
Darum stehen die Kinder-Rechte in der österreichischen Verfassung.

Wer schützt Kinder?
Die ganze Gesellschaft muss Kinder schützen.

Eltern
Damit Eltern ihre Kinder schützen können, müssen sie gestärkt werden.

Kinder- und Jugend-Hilfe 
Unterstützung und Hilfe durch Fach-Personen ist notwendig,
wenn es zu Gewalt und Vernachlässigung kommt.
Es gibt in Vorarlberg viele Angebote dazu.

Kinder-Schutz Vorarlberg
In Vorarlberg arbeiten alle zusammen,
die sich für den Kinder-Schutz einsetzen.

Der Kinder-Schutz gehört zum Fach-Bereich Kinder- und Jugend-Hilfe.
Dieser gehört zur Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration des Landes.

So funktioniert das Modell „Kinder-Schutz Vorarlberg“

  • Zusammenarbeit
    Der Fach-Beirat organisiert regelmäßige Treffen von allen,
    die beim Kinder-Schutz zusammen arbeiten.
    Zum Fach-Beirat gehören die Kinder- und Jugend-Hilfe
    und die Kinder- und Jugend-Anwaltschaft.
    Der Fach-Beirat organisiert Fort-Bildungen zum Thema Kinder-Schutz.
  • Öffentlichkeits-Arbeit
    Der Kinder-Schutz informiert die Öffentlichkeit darüber,
    was Kinder-Schutz ist und wie wichtig das ist.
    2018 startete zum Beispiel die Aktion „Gewalt-Verbot in der Erziehung“.
  • Aus- und Fort-Bildung, Forschung
    Die Aus-Bildung und Fort-Bildung ist sehr wichtig.
    Was gibt es Neues aus der Forschung?
    Was kann man aus Fehlern und Erfolgen lernen?

     

Die Kinder-Schutz-Expertinnen und Experten in den Einrichtungen
arbeiten mit anderen zusammen.
So bleibt das Thema Kinder-Schutz wichtig.

Zum Kinder-Schutz Vorarlberg gehören aber auch Institutionen wie
Schule, Kindergarten, Kinder-Betreuung, der Bereich Gesundheit, Gemeinden, Polizei, Familien-Gericht, Ausbildungs-Einrichtungen, Vereine,
Jugend-Organisationen und viele andere.

Alle zusammen sehen den Kinder-Schutz als gemeinsame Aufgabe.

Kinder-Schutz – Was kann ich tun?
Es gibt viele Arten von Gewalt.

  • Körperliche oder physische Gewalt
    Zum Beispiel:
    Schlagen mit der Hand oder Gegenständen, Prügeln, Schütteln, Verbrennen, Haare ausreißen, Würgen oder anderes.
  • Seelische oder psychische Gewalt
    Zum Beispiel:
    Beschimpfungen, Drohungen, den Kontakt zu anderen verbieten,
    Schlechtes über jemand anderen sagen,
  • Sexuelle Gewalt
    Zum Beispiel:
    Sexuelle Handlungen von Erwachsenen oder Jugendlichen an einem Kind,
    oder vor einem Kind machen.
  • Gewalt in der Familie oder häusliche Gewalt
    Zum Beispiel:
    Gewalt zwischen Personen, die im selben Haushalt wohnen.
  • Vernachlässigung
    Zum Beispiel:
    Das Kind nicht gut genug versorgen mit Essen und anderem Notwendigen, nicht auf das Kind aufpassen, das Kind nicht regelmäßig waschen oder wickeln, dem Kind nicht helfen, wenn es krank oder verletzt ist.

Was kann ich machen, wenn ich Sorge habe, dass ein Kind in Gefahr ist?

Es ist wichtig, dass Menschen sich um andere sorgen.
Nachbarinnen, Nachbarn, Lehr-Personen, Verwandte und andere sehen
oder spüren manchmal, dass ein Kind in Gefahr ist.
Es braucht Mut, etwas dagegen zu unternehmen.

Wichtig ist immer, zuerst mit Anderen überlegen, was zu tun ist.
Jede und jeder kann der Kinder- und Jugend-Hilfe melden,
wenn ein Verdacht auf Gewalt an einem Kind da ist.
Das kann auch anonym geschehen, wenn man das möchte.
Dann erfährt niemand, wer etwas gemeldet hat.
Verschiedene Berufs-Gruppen müssen melden,
wenn sie einen Verdacht auf Gewalt haben.

Die Kinder- und Jugend-Hilfe muss nicht gleich eine Straf-Anzeige machen.
Broschüre: Merk-Blatt und Handeln gegen Gewalt

(Vertiefende Informationen unter: Merkblatt und Handeln gegen Gewalt Broschüre)

Aufmerksamkeit ist wichtig!
Sexuelle Übergriffe auf Minderjährige sind nicht selten.
Hier muss man genau hinschauen und hinhören.
Das Land Vorarlberg hat 3 Filme gemacht.
In den Filmen geht es um den Missbrauch von Macht im Sport.
Diese Filme sollen die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken.

Videos für die Zielgruppe Kinder: https://www.youtube.com/embed/vWfWJkBQTjU?showinfo=0
Videos für die Zielgruppe Trainerinnen und Trainer: 
https://www.youtube.com/embed/5ijGjWtCwIs?showinfo=0
Videos für die Zielgruppe Eltern: 
https://www.youtube.com/embed/dKzriGw41n8?showinfo=0

Kontaktdaten

Soziales und Integration

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24105

F +43 5574 511 924195

soziales-integration@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.