Kessler verwaltet’s GmbH, Nenzing – Veröffentlichung nach § 40a Abs 1 AWG 2002
Änderung der Abfallbehandlungsanlage „Galina“ durch Erweiterung der Recyclinganlage, Errichtung und Betrieb einer Anschlussbahn, Erweiterung der Lager-, Manipulations- und Verkehrsflächen sowie Verlegung und Vergrößerung des Retentions- und Versickerungsbeckens im Gemeindegebiet von Nenzing.
Beginn der Veröffentlichung: 03.04.2025
Ende der Veröffentlichung: 16.05.2025
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/kessler-verwaltet-s-gmbh-nenzing-ver%C3%B6ffentlichung-nach-%C2%A7-40a-abs-1-awg-2002-1
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 14.04.2025 22:35
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 03.04.2025, Zl BHBL-II-970-6/2024-81, wurde der Kessler verwaltet’s GmbH, Nenzing, unter anderem die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung gemäß § 37 Abs 1 AWG 2002 für die Änderung der Abfallbehandlungsanlage „Galina“ durch Erweiterung der Recyclinganlage, Errichtung und Betrieb einer Anschlussbahn, Erweiterung der Lager-, Manipulations- und Verkehrsflächen sowie Verlegung und Vergrößerung des Retentions- und Versickerungsbeckens im Gemeindegebiet von Nenzing unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. Vom Projekt sind folgende Umweltgüter betroffen: Wasser, Luft, Boden und Wald.
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