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Jagd in Vorarlberg

Das Recht in Vorarlberg zu jagen ist ein aus dem Eigentum an Grund und Boden fließendes Privatrecht.
Die Landesgesetzgebung ist berechtigt, seine Ausübung zu regeln und dazu Einschränkungen aus jagdwirtschaftlichen und jagdpolizeilichen Gründen aufzustellen.

Das Jagdrecht kann nur im Rahmen von behördlich festgelegten Jagdgebieten ausgeübt werden.
Dem einzelnen Grundeigentümer kommt somit das Recht, über sein Jagdrecht zu verfügen, nur dann zu, wenn seine Grundstücke als Jagdgebiet festgelegt sind (Eigenjagdgebiet).
Grundeigentümer, deren Grundstücke kein Eigenjagdgebiet bilden, können über das Jagdrecht nur im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zu einer Jagdgenossenschaft verfügen.
Der über das Jagdrecht Verfügungsberechtigte (Jagdverfügungsberechtigter) kann das Jagdgebiet selbst jagdlich nutzen oder die Jagdnutzung einem Pächter (Jagdnutzungsberechtigter) übertragen.
Gegenstand des Jagdrechts ist das Wild. Als Wild gelten die wildlebenden Tiere, die im Jagdrecht als Wild aufgelistet sind.
Nur der Jagdnutzungsberechtigte darf diese Wildarten hegen, jagen und sich aneignen.

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

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