Hunde & Katzen
Haltung, Kauf, Kennzeichnung, Registrierung, Zucht und Reisen einiges gilt es zu beachten.
Bestimmungen für Hunde und Katzen
Die Haltung von Hunden und Katzen ist an gesetzliche Mindestanforderungen gebunden. Hunde- und Katzenhaltung sind in der Anlage 1 der 2. Tierhalteverordnung genauer bestimmt.
Die Haltung von bestimmten Rassen (Kampfhunden) ist lt. Landes-Sicherheitsgesetz in Vorarlberg bewilligungspflichtig. Die Bewilligung ist bei der jeweiligen Gemeinde einzuholen. Ein Sachkundenachweis des Hundehalters und die Begleithundeprüfung - Verkehrsteil kann seitens der Gemeinde als Voraussetzung für eine Bewilligung vorgeschrieben werden.
Sachkundenachweis für Hundehalter, oder zukünftige Hundehalter
Hundehalter müssen lt. Tierschutzgesetz die erforderliche Kenntnis und Fähigkeit zur Haltung von Hunden besitzen. Der Theoriekurs "Der tut nix" wird in Vorarlberg von der VHS- Götzis regelmäßig angeboten. Ein solcher von Tierärzten vorgetragener Kurs ist für jeden Hundehalter oder zukünftigen Hundehalter empfehlenswert.
Hundekauf – Augen auf!
Neben den Broschüren des Bundesministerium „Augen auf beim Hundekauf!“ informiert auch die österreichische Tierärztekammer auf einer eigenen umfassenden Homepage zum Thema Hundekauf, Billigwelpe, unseriöse Welpenhändler und Einfuhrbestimmungen und einer Broschüre der Stadt Wien zum Illegalen Welpenhandel. Gesunde Hunde und Katzen mit einer guten Lebensqualität sind das Ziel, daher ist im Tierschutzgesetz das Verbot von Qualzüchtungen verankert. Selbst der Import, der Erwerb, die Vermittlung, Weitergabe und Ausstellung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen sind verboten. Das zuständige Bundesministerium informiert. auf seiner Homepage und mit einer eigenen Broschüre "Kurznasen, Hautfalten und Glubschaugen – nicht süß, sondern gequält!" detailliert zu diesem Thema.
Private Reisen mit Haustieren
Reisen mit Hunden und Katzen müssen sorgfältig geplant sein. Das zuständige Ministerium informiert zum Urlaub mit Haustieren. Die Bestimmungen unterscheiden sich, ob die Reise innerhalb der EU stattfindet, oder ob es sich aus veterinärpolizeilicher Sicht um eine Einfuhr oder Wiedereinfuhr aus einem Drittland nach Österreich handelt. Die Bestimmungen mit Hunden ins Ausland unterscheiden sich von Land zu Land. Informieren Sie sich daher rechtzeitig. Auch der ÖAMTC gibt hilfreiche Tipps.
Heimtierausweis
Der Heimtierausweis (Pet Passport) ist für alle Hunde empfehlenswert. Bei Reisen über die österreichische Staatsgrenze hinaus ist der Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung verpflichtend für Hunde, Katzen und Frettchen.
Kennzeichnung und Registrierung
Seit 1.1.2010 müssen gemäß § 24a Tierschutzgesetz alle in Österreich gehaltenen Hunde vor der ersten Weitergabe, also beim Züchter, spätestens aber mit einem Alter von 3 Monaten von einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden.
Damit entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde ihrem Halter zurückgebracht werden können, müssen die Daten des Eigentümers und die Daten des Hundes in der österreichischen Heimtierdatenbank erfasst werden.
Jeder Halter eines Hundes ist verpflichtet, sein Tier binnen eines Monats nach Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe zu melden. Jede Änderung (z.B. Umzug, Tod des Tieres) ist vom Halter über einen der angeführten Wege zu melden.
Für die Durchführung der Meldung bestehen 3 Möglichkeiten:
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Registrierung durch einen praktizierenden Tierarzt: Tierärzte können die Registrierung z. B. im Zuge der Kennzeichnung in einer privaten Datenbank (z. B. Animal Data) vornehmen. Vollständige Meldungen werden dann in die Heimtierdatenbank übertragen.
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Registrierung durch den Tierhalter selbst: Mit einer Bürgerkarte kann der Tierbesitzer Zugang zur Heimtierdatenbank erhalten und dort die Registrierung selbst vornehmen. Auf diesem Weg entstehen keine Registrierungskosten.
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Registrierung durch die Behörde in der Heimtierdatenbank: Bei Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Registrierungsantrages kann die Eintragung auch durch die für den Wohnsitz des Halters zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kostenpflichtig durchgeführt werden. Für weitere Fragen wenden Sie Sich bitte an den für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtstierarzt (Kontakt siehe unten).
Falls Sie Ihr Hund bereits von einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert wurde, vergewissern Sie sich, ob die Meldung erfolgreich in die Heimtierdatenbank übertragen wurde. Die Übertragung in die Heimtierdatenbank erfolgt nur bei vollständigen Datensätzen.
Falls Ihr Hund noch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet und in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert ist, sollte dies unverzüglich erfolgen!
Zucht
Egal ob mit einem Rassehunden oder - Katzen sowie Mischlingen gezüchtet wird, ist eine Zucht immer bei der Bezirksverwaltungsbehörde meldepflichtig. Auch eine einmalige Bedeckung/ ein einmaliger Wurf ist meldepflichtig (siehe Formular).
Es liegt in der Verantwortung des Züchters, zu verhindern, egal ob Rasse oder Kreuzung, dass die Welpen an Erbkrankheiten (wie z.B. Missbildungen, brachycephales Syndrom, Taubheit, HD etc) leiden werden. Die Meldung an die Behörde befreit den Züchter nicht von dieser Pflicht.
Hundesteuer
Jeder Hund ist der Heimatgemeinde an- bzw. abzumelden und die jährliche Hundesteuer zu entrichten. Die Hundesteuer ist reine Gemeindesache und hat nichts mit der Registrierung des Hundes in der Heimtierdatenbank zu tun.
Leinen- und Maulkorbpflicht
Detaillierte Regelungen zur Leinen- und Maulkorbpflicht ist Sache der Gemeinden.
Kontaktdaten
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Veterinärwesen
Postanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Standortanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
T +43 5522 3591 54912
F +43 5574 511 954095
Kundenverkehr:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Veterinärwesen
Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Standortanschrift: Spitalgasse 8, 6700 Bludenz
T +43 5552 6136 51911
F +43 5574 511 951095
Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Veterinärwesen
Postanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
Standortanschrift: Klostergasse 20, 6900 Bregenz
T +43 5572 308 53911
F +43 5574 511 953095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Veterinärwesen
Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Klostergasse 20, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 52915
F +43 5574 511 925295
Kundenverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Weitere Informationen
Qualzucht: Gutachten
Das Verbot der Qualzucht aus tierschutzrechtlicher, kynologisch‐veterinärmedizinischer und ethischer Perspektive von Regina Binder, Sonja Chvala-Mannsberger und Rudolf Winkelmayer ist in der Zeitschrift Tierschutz in Recht und Praxis erschienen.