Hinweisgebersystem Land Vorarlberg
Alle Organe des Landes sind zu gesetzmäßigem, sparsamem, wirtschaftlichem und zweckmäßigem Handeln verpflichtet. Wir legen Wert auf Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz. Die Einhaltung von Verhaltensregeln und Vorschriften ist für uns wichtig. Helfen Sie uns, Verstöße und Missstände aufzudecken und abzustellen. Vielen Dank dafür!
Hier haben Sie als Bürgerin und Bürger sowie als Dienstnehmerin und Dienstnehmer die Möglichkeit, einen Verstoß bzw. Missstand über das AdvoWhistle-System* zu melden (z.B. Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, gegen interne Richtlinien oder Korruptionsverdachtsfälle).
Nähere Details entnehmen Sie bitte den nachstehenden Fragen und Antworten:
Wer kann Meldungen abgeben?
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Vorarlberger Landesverwaltung können Hinweise abgeben.
Welche Meldung kann abgegeben werden?
Wenn Sie Hinweise über allfällige Missstände und Rechtsverstöße in der Vorarlberger Landesverwaltung, insbesondere im Bereich von Wirtschaftsstrafsachen, Korruption und sonstigen Dienstpflichtverletzungen sowie Compliance- und Ethikverstöße haben, unterstützen Sie uns, indem Sie den Hinweis auf dieser Plattform melden.
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht für allgemeine Beschwerden und Anliegen und nicht für Hinweise, die Bundes- oder Gemeindeangelegenheiten betreffen, gedacht ist.
Sicherheits- und Bedienungshinweis AdvoWhistle
Bei AdvoWhistle handelt es sich um einen verschlüsselten elektronischen Meldekanal, über welchen Sie als Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Bürgerinnen und Bürger, Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer) die Möglichkeiten haben, Rechtsverstöße und Missstände betreffend die Vorarlberger Landesverwaltung, zu melden. Das AdvoWhistle System ist DSGVO-konform, anonym und bietet höchste Sicherheit dadurch, dass alle Daten in der Open Telekom Cloud gehostet werden. Der elektronische Meldekanal enthält einen Meldebogen, der durch die Hinweisgeberin/den Hinweisgeber in wenigen Schritten auszufüllen und abzusenden ist.
Wie läuft eine Meldung ab?
Für die Meldung wird lediglich ein Internetzugang benötigt. Ein Hinweis kann über den Computer oder mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets) abgegeben werden. Hierfür müssen Sie als Hinweisgeberin/Hinweisgeber nur über den Button „Meldung hier abgeben“ den Meldebogen aufrufen. Sie werden Schritt für Schritt durch den Meldebogen geführt. Bei Feldern mit einem * handelt es sich um Pflichtfelder, die immer ausgefüllt werden müssen. Über die Symbolleiste können Sie jederzeit auf die vorhergehende Seite zurücknavigieren. Dabei ist zu beachten, dass dadurch alle gemachten Angaben und Eintragungen nicht gespeichert werden.
Wie funktioniert das geschützte Postfach?
Nach Abgabe der Meldung wird für jede Hinweisgeberin/jeden Hinweisgeber automatisch ein geschütztes Postfach generiert, über welches mit der Meldestelle anonym und sicher kommuniziert werden kann (bspw. um nachträglich ergänzende Informationen oder Belege zu übermitteln).
Die Zugangsdaten für das geschützte Postfach erhalten Sie als Hinweisgeberin/Hinweisgeber automatisch nach Absenden des Hinweises. Diese können Sie als PDF herunterladen bzw. ausdrucken, in den Zwischenspeicher kopieren oder auch händisch notieren. Es ist wichtig, die Zugangsdaten aufzubewahren, da diese im Falle eines Verlustes durch niemanden wiederhergestellt werden können.
Das geschützte Postfach kann ausschließlich über den für jede Meldung individuell generierten Zugangslink geöffnet werden. Das Postfach wird über „Schließen der Seite“ verlassen.
Nur über das gesicherte Postfach können Sie in den Dialog mit uns treten. Wir haben aufgrund der gewährleisteten Anonymität keine Möglichkeit nachzuvollziehen, wer mit uns über das geschützte Postfach in Kontakt tritt und können Sie somit auch nicht über allfällige an Sie ergehende NAchrichten (bspw. Ergänzungsfragen zu Ihrer Meldung) informieren. Sie müssen das Postfach somit eigenständig und aktiv auf allfällige Mitteilungen kontrollieren. Bitte beachten Sie, dass der Hinweis archiviert und in weiterer Folge gelöscht wird, wenn das Verfahren für den Hinweis abgeschlossen ist oder dieser nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt. Nach der Archivierung ist kein Zugriff auf das Postfach mehr möglich.
Sie müssen dieses Postfach nicht zwingend verwenden. Unter Umständen ist eine Bearbeitung Ihres Hinweises aber nur möglich, wenn wir mit Ihnen anonym in Kontakt treten können, um nähere, rechercherelevante Informationen zu erhalten.
Wie werden meine Daten geschützt und bekomme ich eine Rückmeldung?
Als Hinweisgeberin/Hinweisgeber sind Sie nicht verpflichtet, im Meldebogen persönliche Daten einzugeben. Dies erfolgt auf rein freiwilliger Basis.
Beim Hochladen von Dateien sollten Sie darauf achten, dass Sie vorab allfällig auf Sie hinweisende Inhalte, Textstellen udgl. (bspw. Adresszeile bei E-Mail-Dokumenten) schwärzen, sofern Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht offenlegen möchten. Ebenfalls sollten Sie darauf achten, dass keine personenbezogenen Daten von Dritten, die für die Sachbearbeitung des Hinweises irrelevant sind, angegeben werden. Bei Versand des Hinweises wird automatisch serverseitig eine IP-Anonymisierung und im Browser der Hinweisgeberin/des Hinweisgebers eine Datenverschlüsselung vorgenommen. Die weitere Korrespondenz erfolgt dann über das geschützte Postfach. Durch AdvoWhistle erfolgt kein IP-Tracking, es werden keine Cookies oder iFrames verwendet. Nach Bearbeitung des Hinweises erhalten Sie spätestens innerhalb von drei Monaten eine Information in Ihrem geschützten Postfach, ob der Fall geschlossen oder weiterverfolgt wird.
Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Eine objektive und unabhängige Bearbeitung wird durch den Funktionsbereich Interne Revision in der Abteilung Gebarungskontrolle als dafür zuständige Organisationseinheit des Amtes der Vorarlberger Landesregierung gewährleistet.
Informationsblatt AdvoWhistle HinweisgeberIn
Information zum Datenschutz
MELDUNG HIER ABGEBEN
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Weitere Kontaktinformationen
Land Vorarlberg
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Gebarungskontrolle (IIIc)
Funktionsbereich Interne Revision
Klostergasse 20
6900 Bregenz
Weitere Informationen
Hinweis:
Dieses System dient nicht dazu, Personen zu diskreditieren und unwahre Behauptungen anzuführen. Sie werden darauf hingewiesen, dass eine wissentlich falsche Meldung bzw. eine missbräuchliche Meldung einen Schadenersatzanspruch begründen kann bzw. gerichtlich oder als Verwaltungsübertretung verfolgt werden kann.
* AdvoWhistle ist ein Produkt der iComply GmbH, DE-55116 Mainz