Asset-Herausgeber

Zurück Hebeanlagen

Hebeanlagen - Betriebsverordung 2009, HBV 2009

Das Amt der Landesregierung hat ein Verzeichnis der Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen (Aufzüge, Fahrtreppen etc.) zu führen und zu veröffentlichen.

Gemäß § 15 Abs. 1 HBV 2009 sind Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen vom Landeshauptmann zu bestellen und in ein Verzeichnis aufzunehmen, das zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Inspektionsstellen sind grundsätzlich entweder Aufzugsprüfer (physische Personen) gemäß § 15 Abs. 1 Z. 1 oder Inspektionsanstalten für Hebeanlagen (juristische Personen) gemäß § 15 Abs. 1 Z. 2 HBV 2009.

Inpektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen können für einzelne, mehrere oder für alle der folgenden Gruppen von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen (Hebeanlagengruppen) bestellt werden, wenn die entsprechende Ausbildung und praktische Erfahrung oder die entsprechende Akkreditierung nachgewiesen wird:

  1. Hebeanlagengruppe 1: Aufzüge (einschließlich Schrägaufzüge), Hebeeinrichtungen für Personen, Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge
  2. Hebeanlagengruppe 2: Fahrtreppen, Fahrsteige

  3. Hebeanlagengruppe 3: Hubtische, Treppen-Schrägaufzüge, Hebeanlagen mit Lastträgern, die sich zwar nicht an starren Führungen entlang, aber in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn bewegen

  4. Hebeanlagengruppe 4: Feuerwehraufzüge, Hebeanlagen, die im Brandfall benützt werden dürfen, Hebeanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

    (ATEX)

Beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sind derzeit folgende Inspektionsstellen im Verzeichnis gemäß § 15 Abs. 1 HBV 2009 eingetragen (Liste als Anlage):

Kontaktdaten

Wirtschaftsrecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 26205

F +43 5574 511 926295

wirtschaftsrecht@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Weitere Kontaktinformationen

Dr. Walter Sandholzer, Telefon +43 5574 511 26210