Gewässerzustandsüberwachung der Fließgewässer und des Bodensees gemäß Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV) in Vorarlberg.
Seit Anfang der 90er Jahre wird die Wasserqualität der Hauptfließgewässer des Landes nach gesetzlichen Vorgaben regelmäßig untersucht.
Untersuchungen gemäß Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV) in Vorarlberg
Seit dem Jahr 1991 werden nach gesetzlichen Vorgaben die Hauptfließgewässer des Landes kontinuierlich überwacht. In der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung werden die Messstellen, die zu erhebenden Parameter und die Häufigkeit der Untersuchungen geregelt. Es gibt kein einheitliches Messprogramm für alle Messstellen. Jede Messstelle wird je nach den vorhandenen Gegebenheiten mit verschiedenen Parametern in unterschiedlicher Häufigkeit beprobt. Um die verschiedenen Anforderungen abdecken zu können unterscheidet die GZÜV zwischen überblicksweiser Überwachung, operativer Überwachung und Sondermessprogrammen. Durch die flexible Gestaltung kann bestmöglich auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden.
Bei der überblicksweisen Überwachung steht die Beurteilung der Gesamtsituation im Vordergrund, wenige Messstellen an großen Flüssen und Seen bilden ein permanentes Basismessnetz. Die operative Überwachung wird an Gewässern durchgeführt, an denen Defizite im Rahmen der Ist-Bestandsanalyse festgestellt wurden oder an denen Ergebnisse abgesichert werden sollen. Dieses kurzfristig eingerichtete Messnetz ist sehr flexibel, je nach Art der vorhandenen Belastung werden verschiedene physikalisch-chemische und / oder biologische Parameter untersucht.
Chemisch-physikalische Parameter werden grundsätzlich monatlich erhoben. Biologische Parameter (Kleintiere, Algen, höhere Wasserpflanzen) werden in unterschiedlichen Abständen einmal pro Jahr untersucht. Die Untersuchungen liefern Grundlagen für die Feststellung des Gewässerzustandes.
Die im Rahmen der GZÜV erhobenen Daten sind online (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus "Wassergütezahlen auf Knopfdruck") zugänglich.
Zur Beurteilung der Daten wird die Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer und die Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer (siehe weitere Informationen) herangezogen.
Die QZV Ökologie OG legt zur Unterscheidung des sehr guten, guten, mäßigen, unbefriedigenden und schlechten ökologischen Zustandes u.a. Werte für biologische und allgemein physikalisch-chemische Qualitätskomponenten fest. Dabei bildet die Abweichung vom gewässertypspezifischen Referenzzustand die Bewertungsgrundlage. Bei den allgemein chemisch-physikalischen Parametern erfolgt die Beurteilung der Einhaltung des Qualitätsziels überwiegend an Hand des 90%-Perzentils. Die QZV Chemie OG regelt bei Schadstoffen die Einhaltung von Qualitätszielen auf Basis vom arithmetischen Mittelwert durch sogenannte Umweltqualitätsnormen (UQN).
Der ökologische Zustand eines Fließgewässers bzw. Oberflächenwasserkörpers ergibt sich erst aus der Zusammenschau aller Qualitätselemente und unter Heranziehung der indikativsten Qualitätskomponenten. Einzelüberschreitungen sind als Momentaufnahme zu sehen, erst die Gesamtbeurteilung zeigt, ob die Zielvorgaben für den guten ökologischen Zustand erreicht oder verfehlt werden.
Die Ergebnisse der monatlichen Untersuchungen an der GZÜV-Stelle Bodensee-Bregenzer Bucht werden regelmäßig auf der Homepage des Instituts für Umwelt und Lebensmittelsicherheit (Bodenseeüberwachung) veröffentlicht. Die Ergebnisse fließen in den jährlichen Bericht über den limnologischen Zustand des Bodensees der internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) und in den Gesamtbericht für das Flusseinzugsgebiet Rhein (Koordinationsgruppe für das Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee) ein.
Der ökologische und chemische Zustand der Gewässer Österreichs ist gesamthaft im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2015 dargelegt.
Kontaktdaten
Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit (Umweltinstitut)
Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 42099
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Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.
Weitere Informationen
Österreichischen Bericht der Ist-Bestandsanalyse 2013.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus "Wassergütezahlen auf Knopfdruck"
Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer