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Grundversorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder

Grundversorgung ist die Sicherstellung der Versorgung von hilfs- und schutzbedüftigen Fremden für die Dauer des Asylverfahrens bzw. während des rechtmäßigen Aufenthalts.

Das Land Vorarlberg ist im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung mit dem Bund (Artikel 15a B-VG) für die vorübergehende Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, die dem Bundesland Vorarlberg zugewiesen wurden zuständig.

     

Hilfsbedürftig ist (gemäß § 1 Abs 3 MSG idgF):

a) wer den Bedarf für Lebensunterhalt, Wohnung, den Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung oder den Aufwand für die Bestattung nicht oder nicht ausreichend selbst decken kann und dieser auch nicht von anderen Personen oder Einrichtungen gedeckt wird;

b) wer außergewöhnliche Schwierigkeiten in seinen persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen – im Folgenden besondere Lebenslage genannt – nicht selbst oder mit Hilfe anderer Personen oder Einrichtungen bewältigen kann.

    

Schutzbedürftig sind:

  1. Fremde, die einen Asylantrag gestellt haben (Asylwerber), über den noch nicht rechtskräftig abgesprochen ist,
  2. Fremde ohne Aufenthaltsrecht, über deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind,
  3. Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß § 8 iVm § 15 AsylG, § 10 Abs. 4 FrG oder einer Verordnung gemäß § 29 FrG,
  4. Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind,
  5. Fremde, die aufgrund der §§ 4, 4a, 5, 5a und 6 der Asylgesetznovelle 2003, BGBl. I Nr. 101/2003, nach einer - wenn auch nicht rechtskräftigen - Entscheidung der Asylbehörde entweder in Schubhaft genommen werden können oder auf die die Bestimmungen des § 66 FrG anzuwenden sind oder deren vorübergehende Grundversorgung bis zur Effektuierung der Außerlandesbringung nach der Entscheidung der Asylbehörde von den Ländern sichergestellt ist und
  6. Fremde, denen ab 1. Mai 2004 Asyl in Österreich gewährt wird (Asylberechtigte), während der ersten vier Monate nach Asylgewährung.

   

Die Leistungen der Grundversorgung umfassen:

  • Unterbringung in organisierten Selbstversorgungs-Unterkünften
  • Auszahlung eines Lebensunterhaltes sowie eines Taschengeldes
  • notwendige Bekleidung
  • notwendige Krankenversorgung

Darüberhinaus können nach erfolgter Einzelfallprüfung gewährt werden:

  • Leistungen für pflegebedürftige Personen
  • Kostenübernahme bei Überstellung und behördlichen Ladungen
  • Bereitstellung des Schulbedarfs für Schüler und Schülerinnen
  • Bedarfsbezogene Maßnahmen zur Tagesstrukturierung
  • Begräbniskosten

  

Zusatzleistungen des Landes Vorarlberg:

Kostenlose Deutschkurse über die Caritas Vorarlberg

Rückkehr- und Integrationshilfe: Die Caritas Vorarlberg (Kontakt: 05522/200-1721 oder 05522/200-1722 oder per E-Mail unter: rueckkehrhilfe-vlbg@caritas.at) bietet rückkehrwilligen Asylwerbern im Auftrag des Landes Vorarlberg Beratung und finanzielle Unterstützung; ua können folgende Leistungen gewährt werden:

  • Klärung der aktuellen Situation der Flüchtlinge
  • Klärung der Lage im Herkunftsland
  • Mithilfe bei der Beschaffung der notwendigen Reisepapiere
  • Gemeinsame Perspektivenentwicklung im Herkunftsland
  • Klärung der Lebenshaltungskosten im Herkunftsland
  • Gestaffelte Rückkehrhilfebeiträge, die in zwei Tranchen (bei Ausreise bzw. nach einem Jahr nach Vorlage eines Erfahrungsberichtes) ausgefolgt werden
  • Begleitung der Flüchtlinge nach deren Rückkehr

    

Im Jahr 2004 wurden die Agenden der Grundversorgung zunächst an die Caritas übergeben. In den Jahren 2015 - 2018 wurden auch das Österreichische Rote Kreuz sowie die Firma ORS Service GmbH für das Land Vorarlberg tätig (Stichwort: Flüchtlingswelle).

Kontaktdaten

Soziales und Integration

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24105

F +43 5574 511 924195

soziales-integration@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Weitere Kontaktinformationen

Caritas Flüchtlingshilfe

Schlossgraben 6

6800 Feldkirch

Tel 05522 200-1770 

flh.journaldienst@caritas.at

Weitere Informationen

Links zum Thema Asylwesen und Migration:

http://www.bmi.gv.at/301/start.aspx

http://www.unhcr.org/dach/at/ueber-uns/zahlen-im-ueberblick