Asset-Herausgeber

Zurück Grundlagenerhebung für die Bewertung der Auswirkungen von Sportaktivitäten auf naturschutzfachlich relevantes Schutzgut

Grundlagenerhebung für die Bewertung der Auswirkungen von Sportaktivitäten auf naturschutzfachlich relevantes Schutzgut

Studien, Gutachten und Umfragen werden vom Land Vorarlberg für die Dauer von drei Kalenderjahren auf der Homepage bereitgehalten. Das der Veröffentlichungspflicht nach Art 20 Abs 5 B-VG unterliegende Dokument kann im Bereich Downloads heruntergeladen werden.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die angegebene Kontaktadresse. Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um die mit der jeweiligen Beauftragung für das Land entstandenen Gesamtkosten in brutto (inklusive allfälliger Spesen und Reisekosten). Allgemeine Fragen zur Veröffentlichung von Studien, Gutachten und Umfragen oder Anfragen zur Einsichtnahme während der Amtsstunden richten Sie bitte an die Abteilung Regierungsdienste.

Veröffentlichung: 22.10.2024

Kosten: € 57.022,00 brutto

Allgemeine Informationen

Die Studie „Grundlagenerhebung für die Bewertung der Auswirkungen von Sportaktivitäten auf naturschutzfachlich relevantes Schutzgut“ wurde im Herbst 2022 vergeben, um fachliche Grundlagen über die Auswirkungen von insbesondere Heliskiingauf ausgewählte Schutzgüter des Naturschutzes zu erhalten. Im Untersuchungszeitraum 2023 bis 2024 wurden die vier Arten Birkhuhn, Alpenschneehuhn, Steinhuhn und Steinadler im Hinblick auf ihr Verhalten und Verbreitungsmuster im Einflussbereich des Heliskiing auf wissenschaftlicher Basiserhoben und die Ergebnisse ausgewertet.

Kontaktdaten

Umwelt- und Klimaschutz

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Jahnstraße 13-15, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24505

F +43 5574 511 924595

umwelt@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.