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Gewidmete Studienplätze Humanmedizin gemäß § 71c Abs 5a UG

Im Studienjahr 2024/25 stehen dem Land Vorarlberg erstmals drei gewidmete Studienplätze für Humanmedizin an der Medizinischen Universität Innsbruck zur Verfügung. Personen, die vor dem Medizin-Aufnahmetest (MedAT) eine Ausbildungsvereinbarung mit dem Land Vorarlberg abschließen und welche zumindest gleich gut wie oder besser als 75 % der Testteilnehmenden abgeschnitten haben („Subquote“), kommen für einen gewidmeten Studienplatz in Frage. Mit Personen, die in die „normale Quote“ fallen, kommt kein Vertrag zustande. Den drei Erstgereihten der „Subquote“ weist die Medizinische Universität Innsbruck einen Studienplatz zu und das Land Vorarlberg leistet während des Studiums einen monatlichen Unterstützungsbeitrag (Ausbildungs- und Reisekostenzuschuss); im Gegenzug besteht die Verpflichtung, nach erfolgreich absolviertem Studium und postpromotioneller Ausbildung (Facharztausbildung oder Ausbildung Allgemeinmedizin) als Amtsärztin oder Amtsarzt im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beim Land Vorarlberg tätig zu werden.

Gemäß § 71c Abs 5a Universitätsgesetz (UG 2002) besteht die Möglichkeit, jährlich 5% der jeweiligen Gesamtstudienplätze für Aufgaben im öffentlichen Interesse zu widmen. Sie sind nicht von der sogenannten „EU-MedizinerInnenquote“ erfasst (75% InländerInnen, 20% EU-BürgerInnen). Diese Studienplätze in Humanmedizin werden für Studierende gewidmet, die bereit sind, beispielsweise als Ärztinnen und Ärzte in Spitälern, beim Bundesheer, in Kassenpraxen, im Polizeidienst oder aber im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu arbeiten. Nunmehr wird für das Studienjahr 2024/25 für die Bundesländer und andere öffentliche Institutionen (ÖGK, Bundesministerium für Inneres, BMLV) ein Kontingent an derartigen Studienplätze gewidmet werden. Dem Land Vorarlberg werden für das Studienjahr 2024/25 drei Studienplätze an der Medizinischen Universität Innsbruck zugewiesen.

 

Die Erstauswahl der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch das Land Vorarlberg; es trifft die Auswahlentscheidung, welche Personen seitens des Landes der Universität Innsbruck für die „Subquote“ gemeldet werden. Wichtigste Voraussetzung ist, dass sich die ausgewählten Personen bereits vorab vertraglich dazu verpflichten, nach dem erfolgreichen Studienabschluss und der Absolvierung der postpromotionellen Ausbildung im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Vorarlberg tätig zu werden.

 

ACHTUNG: Doppel- oder Mehrfachbewerbungen in mehreren Bundesländern oder bei mehreren Institutionen sind unzulässig und führen letztlich zum Verlust des Rechts auf Erwerb eines gewidmeten Studienplatzes („Subquote“)!

 

Informationen zum MedAT finden Sie unter www.medizinstudieren.at (LINK)

 

Bewerbungsverfahren:

Eine Bewerbung ist ab 13. März über das Stellenportal des Landes https://stellenangebote.vorarlberg.at/Jobs (LINK) möglich.

 

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Anmeldebestätigung zum MedAT (pdf)
  • Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben für eine Tätigkeit als Arzt/Ärztin im öffentlichen Gesundheitsdienst beim Land Vorarlberg
  • Lebenslauf (samt Sozialversicherungsnummer)
  • Halbjahreszeugnis oder Maturazeugnis
  • unterschriebene Ausbildungsvereinbarung

 

Nach Einlangen der Bewerbungsunterlagen erfolgt die Prüfung der Formalkriterien. Nach Sichtung der Unterlagen wird mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern Kontakt aufgenommen und es werden allen falls auch Gespräche geführt. Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, wird die vom Land Vorarlberg gegengezeichnete Ausbildungsvereinbarung zugesandt. Der Medizinischen Universität Innsbruck werden jene Personen, mit denen eine Ausbildungsvereinbarung abgeschlossen wurde, bekannt gegeben. Diese Personen werden bei der Auswertung des MedAT seitens der Universität Innsbruck auch in der „Subquote“ berücksichtigt.

 

Eckpunkte der Ausbildungsvereinbarung:

  • Vertrag wird aufschiebend bedingt abgeschlossen und an die Voraussetzung gebunden, dass ein Studienplatz zugewiesen und angenommen wurde
  • Unterstützungsleistungen: 1.000 EUR/Monat freiwilligen Ausbildungskostenzuschuss und jährlich ein Reisekostenzuschuss (im Wert eines österreichweiten Klimatickets) für die Dauer der Mindeststudienzeit (12 Semester)
  • Verpflichtung, nach erfolgreicher Berufsausbildung (nach Abschluss der postpromotionellen Ausbildung) für mindestens 5 Jahre in Vollzeit als Amtsärztin/Amtsarzt im öffentlichen Gesundheitsdienst in Vorarlberg tätig zu werden
  • 4-wöchiges Praktikum im öffentlichen Gesundheitsdienst während des Studiums
  • Absolvierung der postpromotionellen Ausbildung bei einem öffentlichen Krankenanstaltenrechtsträger im Land Vorarlberg
  • bei vorzeitiger Auflösung sind die Unterstützungsleistungen anteilig zurückzuzahlen und es droht eine Konventionalstrafe

 

Studienplatzvergabe:

Die Studienplatzvergabe nimmt die Medizinische Universität Innsbruck vor.

Die Reihung erfolgt durch die Medizinische Universität Innsbruck anhand der erreichten Punktezahl. Die drei Bestgereihten in der „Subquote“ erhalten den gewidmeten Studienplatz zugewiesen. Bei Fragen zur Studienplatzvergabe wenden Sie sich bitte direkt an die Medizinische Universität Innsbruck.

 

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter gewidmeter-medizinstudienplatz@vorarlberg.at oder unter 05574/511 24205 gerne zur Verfügung.