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Gewidmete Studienplätze Humanmedizin

Dein Studium, deine Chance – mit sicherer Perspektive in der öffentlichen Gesundheitsversorgung

Dein Weg zum gewidmeten Studienplatz im Überblick:

  • Bewerbung beim Amt der Vorarlberger Landesregierung
  • Abschluss der Ausbildungsvereinbarung
  • Absolvieren des MedAT
  • Zuweisung eines gewidmeten Studienplatzes durch die Medizinische Universität Innsbruck

 

Allgemeines:

Auch im Studienjahr 2026/27 stehen dem Land Vorarlberg drei gewidmete Studienplätze für Humanmedizin an der Medizinischen Universität Innsbruck zur Verfügung. Personen, die vor dem Medizin-Aufnahmetest (MedAT) eine Ausbildungsvereinbarung mit dem Land Vorarlberg abschließen und welche zumindest gleich gut wie oder besser als 75 % der Testteilnehmenden abgeschnitten haben („Subquote“), kommen für einen gewidmeten Studienplatz in Frage. Den drei Erstgereihten der „Subquote“ weist die Medizinische Universität Innsbruck einen gewidmeten Studienplatz zu und das Land Vorarlberg leistet während des Studiums einen monatlichen Unterstützungsbeitrag (Ausbildungs- und Reisekostenzuschuss). Im Gegenzug besteht die Verpflichtung, nach erfolgreich absolviertem Studium und postpromotioneller Ausbildung (Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin oder zur Fachärztin bzw. zum Facharzt eines anderen Sonderfaches) als Amtsärztin oder Amtsarzt im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beim Land Vorarlberg oder als Fachärztin oder Facharzt in einer Vorarlberger Fondskrankenanstalt tätig zu werden.

 

Bewerbungsverfahren:

Sobald die Stellenausschreibung auf dem Stellenportal des Landes veröffentlicht wird (voraussichtlich Mitte Februar 2026), ist eine Bewerbung möglich.

 

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben für eine Tätigkeit als Ärztin/Arzt im öffentlichen Gesundheitsdienst beim Land Vorarlberg oder bei einer Vorarlberger Fondskrankenanstalt
  • Lebenslauf (samt Sozialversicherungsnummer)
  • Halbjahreszeugnis oder Maturazeugnis

 

Nach Einlangen der Bewerbungsunterlagen erfolgt die Prüfung der Formalkriterien. Nach Sichtung der Unterlagen wird mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern Kontakt aufgenommen und es werden allenfalls auch Gespräche geführt. Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, ist von den Bewerberinnen und Bewerbern die Ausbildungsvereinbarung zu unterzeichnen und eine Anmeldebestätigung zum MedAT vorzulegen. Im Anschluss wird die vom Land Vorarlberg gegengezeichnete Ausbildungsvereinbarung zugesandt. Der Medizinischen Universität Innsbruck werden jene Personen, mit denen eine Ausbildungsvereinbarung abgeschlossen wurde, bekannt gegeben. Diese Personen werden bei der Auswertung des MedAT seitens der Medizinischen Universität Innsbruck auch in der „Subquote“ berücksichtigt.

 

Eckpunkte der Ausbildungsvereinbarung:

  • Vertrag wird aufschiebend bedingt abgeschlossen und an die Voraussetzung gebunden, dass ein Studienplatz im Rahmen der „Subquote“ zugewiesen und angenommen wurde
  • Unterstützungsleistungen: freiwilliger Ausbildungskostenzuschuss in Höhe von derzeit 1.035 EUR/Monat und jährlich ein Reisekostenzuschuss (im Wert eines österreichweiten Klimatickets) für die Dauer der Mindeststudienzeit (12 Semester) sowie u.U. ein Toleranzjahr
  • Verpflichtung, nach erfolgreicher Berufsausbildung (nach Abschluss der postpromotionellen Ausbildung) für mindestens fünf Jahre in Vollzeit als Amtsärztin/Amtsarzt im öffentlichen Gesundheitsdienst in Vorarlberg oder als Fachärztin/Facharzt in einer Vorarlberger Fondskrankenanstalt tätig zu werden
  • Absolvierung der postpromotionellen Ausbildung bei einem öffentlichen Krankenanstaltenrechtsträger im Land Vorarlberg
  • bei vorzeitiger Auflösung sind die Unterstützungsleistungen anteilig zurückzuzahlen und es droht eine Konventionalstrafe

 

Studienplatzvergabe:

Die Studienplatzvergabe nimmt die Medizinische Universität Innsbruck vor.

Die Reihung erfolgt durch die Medizinische Universität Innsbruck anhand der erreichten Punktezahl. Den drei Bestgereihten in der „Subquote“ wird ein gewidmeter Studienplatz zugewiesen. Um in die Subquote zu fallen ist es erforderlich, beim MedAT gleich gut wie oder besser als 75 % der Testteilnehmenden zu sein. Bei Fragen zur Studienplatzvergabe wenden Sie sich bitte direkt an die Medizinische Universität Innsbruck. Mit Personen, denen ein regulärer Studienplatz zugewiesen wird, kommt kein Vertrag zustande.

 

ACHTUNG:

Doppel- oder Mehrfachbewerbungen in mehreren Bundesländern oder bei mehreren Institutionen sind unzulässig und führen letztlich zum Verlust des Rechts auf Erwerb eines gewidmeten Studienplatzes!

 

Ablauf im Überblick:

 

 

 


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter gewidmeter-medizinstudienplatz@vorarlberg.at oder unter 05574/511 24205 gerne zur Verfügung.

Kontaktdaten

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