EU-Lizenzen und Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr
EU-Lizenzen:
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Gütern im EWR-Raum und der Schweiz ist neben einer österreichischen Konzession auch das Vorhandensein einer EU-Lizenz erforderlich.
Voraussetzungen für die Ausstellung einer EU-Lizenz:
Besitz einer Konzession zur Ausübung des Mietwagengewerbes mit Omnibussen, des Ausflugwagengewerbes oder einer Kraftfahrlinienkonzession oder einer Konzession zur grenzüberschreitenden Güterbeförderung und das Vorliegen aller Konzessionsvoraussetzungen.
Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr:
Das Amt der Landesregierung erteilt Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr in und durch die Länder Schweiz, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien und kontrolliert deren ordnungsgemäße Verwendung.
Kontaktdaten
Verkehrsrecht
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 22, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 21205
F +43 5574 511 921295
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb
Weitere Informationen
Für die Ausstellung derartiger Erlaubnisse (EU-Lizenzen) ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung zuständig.