Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe
Anträge für Berufsanerkennungsverfahren beim Amt der Vorarlberger Landesregierung
Für folgende Gesundheitsberufe erfolgt eine Nostrifikation von Berufsqualifikationen (aus Drittländern) durch den Landeshauptmann:
- Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent
- Pflegeassistentin/Pflegeassistent
Für einen Antrag ist untenstehendes Antragsformular zu verwenden:
- Antrag auf Anerkennung einer im Ausland staatlich anerkannten absolvierten Ausbildung in einem Gesundheits- und Krankenpflegeberuf
- Informationsblatt
- Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter
- Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter
- Medizinische Masseurin/Medizinischer Masseur
- Heilmasseurin/Heilmasseur
- Zahnärztliche Assistentin/Zahnärztlicher Assistent
- Prophylaxeassistentin/Prophylaxeassistent
Medizinische Assistenzberufe:
- Desinfektionsassistentin/Desinfektionsassistent
- Gipsassistentin/Gipsassistent
- Laborassistentin/Laborassistent
- Obduktionsassistentin/Obduktionsassistent
- Operationsassistentin/Operationsassistent
- Ordinationsassistentin/Ordinationsassistent
- Röntgenassistentin/Röntgenassistent
- Diplomierte medizinische Fachassistentin/Diplomierter medizinischer Fachassistent
- Diplomierte operationstechnische Assistentin/ Diplomierter operationstechnischer Assistent
Für einen Antrag ist untenstehendes Antragsformular zu verwenden:
- Antrag auf Anerkennung einer im Ausland staatlich anerkannten absolvierten Ausbildung in einem nichtärztlichen Gesundheitsberuf
- Informationsblatt
Eine Anerkennung von EU-/EWR- und Schweizerischen Berufsqualifikationen erfolgt durch das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerium:
https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Anerkennung-(Berufe)/Anerkennung-einer-ausl%C3%A4ndischen-Berufsqualifikation-in-einem-nicht%C3%A4rztlichen-Gesundheitsberuf.html
Für die Anerkennungen eines ausländischen Bachelor-Studienabschlusses in der Gesundheits- und Krankenpflege ist die Fachhochschule Vorarlberg GmbH zuständig.
Sozialbetreuungsberufe
Für folgende Sozialbetreuungsberufe werden Anerkennungsverfahren vom Amt der Vorarlberger Landesregierung durchgeführt:
- Diplom-Sozialbetreuerin und Diplom-Sozialbetreuer
- mit dem Schwerpunkt Altenarbeit
- mit dem Schwerpunkt Familienarbeit
- mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit
- mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung
- Fach-Sozialbetreuerin und Fach-Sozialbetreuer
- mit dem Schwerpunkt Altenarbeit
- mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit
- mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung
- Heimhelferin und Heimhelfer
Für einen Antrag ist untenstehendes Antragsformular zu verwenden:
- Antrag auf Anerkennung einer im Ausland staatlich anerkannten absolvierten Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf
- Informationsblatt
Tätigkeit zum Zwecke der Fortbildung
Bei Absolvierung einer Ausbildung im Ausland ohne abgeschlossener Nostrifikation in Österreich kann ein Antrag auf Bewilligung der Tätigkeit zu Fortbildungszwecken gestellt werden.
Für einen Antrag sind untenstehende Antragsformulare zu verwenden:
- Antrag auf Bewilligung einer unselbständigen Tätigkeit zur Fortbildung im gehobenen medizinisch-technischen Dienst (§ 53 MTD-Gesetz)
- Antrag auf Bewilligung einer Tätigkeit zur Fortbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (§ 34 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG)
- Antrag auf Bewilligung einer Tätigkeit in der Pflegeassistenz unter Anleitung und Aufsicht eines Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu Fortbildungszwecken (§ 89a Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG)
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
- Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Gesundheit und Sport (IVb)
Auskunft und Beratung zu einer Nostrifikation/Anerkennung einer im Ausland staatlich anerkannten absolvierten Ausbildung in einem Gesundheits- und Sozialbetreuungsberuf
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Gesundheit und Sport (IVb)
Römerstraße 15
6901 Bregenz
T +43 5574 511 24205
F +43 5574 511 924295
gesundheitundsport@vorarlberg.at - Fachhochschule Vorarlberg GmbH
Auskunft und Beratung zu einer Anerkennungen eines ausländischen Bachelor-Studienabschlusses in der Gesundheits- und Krankenpflege
Externe Nostrifizierungsstelle der Fachhochschule Vorarlberg GmbH
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Gesundheit und Sport (IVb)
Römerstraße 15
6901 Bregenz
T +43 5574 511 24205
nostrifizierung@fhv.at
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Welcome Center Pflege und Soziales
connexia – Gesellschaft für Gesundheit und PflegeDas Welcome Center Pflege & Soziales der connexia bietet Ihnen eine Beratung an, wenn Sie eine Nostrifikation/Anerkennung Ihres im Ausland absolvierten Pflege- oder Sozialbetreuungsberufs anstreben.
connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem. GmbH
Quellenstraße 16
6900 Bregenz
T +43 5574 48787 0
welcome@connexia.at - AST Anerkennungsberatung in Vorarlberg
Die AST Anerkennungsberatung bietet Ihnen mehrsprachige Beratungen an und organisiert beglaubigte Übersetzungen von Diplomen und Zeugnissen.
Die kostenlose Beratung findet nach Terminvereinbarung im Arbeitsmarktservice Feldkirch (AMS Feldkirch, Reichsstraße 151, 6800 Feldkirch) statt.
AST Vorarlberg
6800 Feldkirch
T +43 512 577170 oder +43 660 4369654
ast.vorarlberg@zemit.at
- Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)
Beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) kann man um eine Förderung ansuchen. Der ÖIF refundiert Kosten im Rahmen der Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen.
Integrationszentrum Vorarlberg
Bahnhofstraße 10
6900 Bregenz
info@integration.at
Kontaktdaten
Gesundheit und Sport
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24205
F +43 5574 511 924295
gesundheitundsport@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.