Gesetz über Erleichterungen für Vorhaben der Energiewende – Sammelgesetz
Veröffentlichung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über Erleichterungen für Vorhaben der Energiewende – Sammelgesetz
Beginn der Veröffentlichung: 30.01.2025
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/gesetz-%C3%BCber-erleichterungen-f%C3%BCr-vorhaben-der-energiewende-sammelgesetz
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 12.03.2025 06:24
Der Landtag hat am 29. Jänner 2025 ein
Gesetz über Erleichterungen für Vorhaben der Energiewende – Sammelgesetz
beschlossen.
Sie finden den Text des Gesetzesbeschlusses unter „Downloads“ am Ende dieser Veröffentlichung.
Dieser Gesetzesbeschluss wurde nicht für dringlich erklärt. Er unterliegt daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von acht Wochen nach obigem Tag, das ist bis 26. März 2025, bei der Landeswahlbehörde verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung, §§ 32 ff des Landes-Volksabstimmungsgesetzes); ein solches Verlangen kann gestellt werden:
- unterschriftlich von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten oder
- von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen oder
- unterschriftlich von der Mehrheit der Landtagsmitglieder.
Kontaktdaten
Gesetzgebung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 20205
F +43 5574 511 920295