Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes
Veröffentlichung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes
Beginn der Veröffentlichung: 20.12.2024
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/gesetz-%C3%BCber-eine-%C3%A4nderung-des-landesgesundheitsfondsgesetzes-1
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 21.12.2024 19:21
Der Landtag hat am 19. Dezember 2024 ein
Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes
beschlossen.
Sie finden den Text des Gesetzesbeschlusses unter „Downloads“ am Ende dieser Veröffentlichung.
Dieser Gesetzesbeschluss wurde nicht für dringlich erklärt. Er unterliegt daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von acht Wochen nach obigem Tag, das ist bis 13. Februar 2025, bei der Landeswahlbehörde verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung, §§ 32 ff des Landes-Volksabstimmungsgesetzes); ein solches Verlangen kann gestellt werden:
- unterschriftlich von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten oder
- von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen oder
- unterschriftlich von der Mehrheit der Landtagsmitglieder.
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Gesetzgebung
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