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Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes

Veröffentlichung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes

Beginn der Veröffentlichung: 20.12.2024

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/gesetz-%C3%BCber-eine-%C3%A4nderung-des-landesgesundheitsfondsgesetzes-1

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 21.12.2024 19:21

Der Landtag hat am 19. Dezember 2024 ein

 

Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes

 

beschlossen.

 

Sie finden den Text des Gesetzesbeschlusses unter „Downloads“ am Ende dieser Veröffentlichung.

 

Dieser Gesetzesbeschluss wurde nicht für dringlich erklärt. Er unterliegt daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von acht Wochen nach obigem Tag, das ist bis 13. Februar 2025, bei der Landeswahlbehörde verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung, §§ 32 ff des Landes-Volksabstimmungsgesetzes); ein solches Verlangen kann gestellt werden:

  1. unterschriftlich von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten oder
  2. von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen oder
  3. unterschriftlich von der Mehrheit der Landtagsmitglieder.

 

Kontaktdaten

Gesetzgebung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 20205

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