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Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetzes

Veröffentlichung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetzes

Beginn der Veröffentlichung: 06.03.2025

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/gesetz-%C3%BCber-eine-%C3%A4nderung-des-land-und-forstwirtschaftsf%C3%B6rderungsgesetzes-2

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 12.03.2025 06:33

Der Landtag hat am 5. März 2025 ein

 

Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetzes

 

beschlossen.

 

Sie finden den Text des Gesetzesbeschlusses unter „Downloads“ am Ende dieser Veröffentlichung.

 

Dieser Gesetzesbeschluss wurde nicht für dringlich erklärt. Er unterliegt daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von acht Wochen nach obigem Tag, das ist bis 30. April 2025, bei der Landeswahlbehörde verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung, §§ 32 ff des Landes-Volksabstimmungsgesetzes); ein solches Verlangen kann gestellt werden:

  1. unterschriftlich von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten oder
  2. von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen oder
  3. unterschriftlich von der Mehrheit der Landtagsmitglieder.

Kontaktdaten

Gesetzgebung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 20205

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