Geräte zur Textilforschung
Wer: | Universität Innsbruck, Forschungsinstitut für Textilchemie und Textilphysik |
Wo: | Höchsterstraße 73, 6850 Dornbirn |
Weitere Informationen: | www.forschungsinfrastruktur.bmbwf.gv.at/en/fi/interface-in-hybrid-systems_4117 |
Das Forschungsinstitut für Textilchemie und Textilphysik der Universität Innsbruck wurde 1982 gegründet und ist die größte universitäre Forschungseinrichtung in Vorarlberg. Seit der Gründung hat sich das Institut zum wissenschaftlichen Koordinationszentrum für Entwicklungsaktivitäten auf dem Gebiet der Textilchemie und Textilphysik in Vorarlberg entwickelt. 2016 wurde der Forschungsschwerpunkt des Instituts erweitert. Neben dem bereits stark ausgebauten Forschungsbereich der Textiltechnologie wurde nun zusätzlich der Forschungsbereich Verbundwerkstoffe und Polymermaterialien aufgebaut. Die noch fehlende Forschungsinfrastruktur im Bereich Hochleistungswerkstoffe wurde mit dem EFRE-Förderprojekt erweitert und ausgebaut.
Verbundwerkstoffe haben sich in den letzten Jahrzehnten als Leichtbauwerkstoff für große Strukturbauteile in wichtigen Industriezweigen etabliert. Das hohe Potential dieser Werkstoffklasse ist der Treiber für den Ausbau des Forschungsgebietes Verbundwerkstoffe und Polymermaterialien. Die Investition in die neue Maschine trägt dazu bei, die Forschungsinfrastruktur und -kompetenz des Instituts auf diesem stark wachsenden Gebiet zu erweitern. Zusammen mit anderen neu investierten Großgeräten entsteht am Forschungsinstitut die Core Facility “Interface in Hybrid Systems”, die auch zur Entwicklung und Sicherstellung des Innovationsstandorts und Wirtschaftsstandorts Vorarlberg beiträgt.
Gefördert aus: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Kontaktdaten
Europaangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 20305
F +43 5574 511 920395
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb