Gemeindewahlen 2025
Die Landesregierung hat mit Verordnung die Wahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters auf Sonntag, den 16. März 2025, und den Tag der allfälligen Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters auf Sonntag, den 30. März 2025, ausgeschrieben sowie als Stichtag den 30. Dezember 2024 bestimmt.
Stichtag: Montag, 30. Dezember 2024
Wahltag: Sonntag, 16. März 2025
evtl. Stichwahl Bürgermeister: Sonntag, 30. März 2025
Wann hat ein zweiter Wahlgang für die Wahl des Bürgermeisters (Stichwahl) stattzufinden?
Ein zweiter Wahlgang für die Wahl des Bürgermeisters (Stichwahl) hat stattzufinden,
- wenn bei den Wahlen in die Gemeindevertretung mehrere Parteien mindestens ein Gemeindevertretungsmandat erhalten haben und
- keiner der Wahlwerber dieser Parteien für das Amt des Bürgermeisters mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat.
Die Stichwahl findet zwischen jenen beiden Wahlwerbern für das Amt des Bürgermeisters statt, welche die meisten gültigen Stimmen erreicht haben.
In welchen Gemeinden und Städten sind Stichwahlen am 30.03.2025 durchzuführen?
- Dornbirn
- Götzis
- Feldkirch
- Hard
- Lochau
- Lustenau
- Nenzing
Wer ist bei den Stichwahlen wahlberechtigt?
Es sind die selben Personen wahlberechtigt, die auch für die Wahl in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters am 16. März 2025 das aktive Wahlrecht besaßen.
Wahllokale, Wahlzeiten
Die Öffnungszeiten der Wahllokale für die Stimmabgabe am 30. März 2025 finden Sie hier.
Wahlunterlagen
In diesen Tagen werden die amtlichen Wahlinformationen an die Wahlberechtigten gesendet. Auf der amtlichen Wahlinformation sind die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie persönliche Angaben der wahlberechtigten Person angeführt. Auf dem Folder der Wahlinformation ist ein persönlicher Zahlencode zur Beantragung einer Wahlkarte im Internet (www.meinewahlkarte.at) aufgedruckt.
ACHTUNG: Die Stimmzettel der Stichwahl werden den Wahlberechtigten nicht zugesendet. Diese werden im Wahllokal an die Wahlberechtigten ausgehändigt.
Wählen mit Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte,
- die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland;
- die infolge Krankheit oder aus ähnlichen Gründen gehunfähig sind und die Möglichkeit der Stimmabgabe vor der besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen; dies haben sie bei der Beantragung der Wahlkarte unter Angabe der Adresse der gewünschten Stimmabgabe zu erklären.
Die Beantragung einer Wahlkarte kann per Online-Antrag auf www.meinewahlkarte.at per Brief, Telefax, E-Mail oder mündlich - das ist persönlich - erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ein schriftlicher Antrag muss bis spätestens 26. März 2025 beim Gemeindeamt einlangen. Ein mündlicher Antrag kann hingegen bis Freitag, 28. März 2025, 12.00 Uhr, beim Gemeindeamt gestellt werden. Bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
Mit einer Wahlkarte bestehen folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:
- Briefwahl im In- oder Ausland und anschließende Übermittlung der Wahlkarte an das zuständige Gemeindeamt (postalische Übermittlung [bitte rechtzeitig absenden, damit die Wahlkarte fristgerecht einlangt], Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in Briefkasten der Gemeinde, etc.);
- Wählen am Wahltag in einem anderen Wahllokal innerhalb der Gemeinde;
- Wählen am Wahltag vor der besonderen Wahlbehörde (früher „Wahlkommission für Gehunfähige“ genannt); hier ist ein Antrag notwendig;
- Wählen am Wahltag im ursprünglich zuständigen Wahllokal;
- unmittelbare Stimmabgabe nach Ausfolgung der Wahlkarte im Gemeindeamt.
- Achtung: KEINE Abgabe als Briefwahl in einem Wahllokal.
Weitere Informationen über das Wählen mit Wahlkarte finden Sie im Informationsblatt zur Wahlkarte.
Ergebnisse
Detaillierte Ergebnisse der Gemeindewahlen 2025 finden Sie hier.
Weitere Informationen
Für Auskünfte zu den Gemeindewahlen stehen die zuständigen Wohnsitzgemeinden oder die Wahlhotline des Landes +43(0)5574 511-21880 zur Verfügung. Weiters werden Fragen zur Wahl per E-Mail an inneres@vorarlberg.at entgegengenommen.
Kontaktdaten
Inneres und Sicherheit
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 21105
F +43 5574 511 921195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb