Gemeinde Dalaas – Veröffentlichung nach § 46c Abs 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung
Fassung und Ableitung eines Seitenastes der Mustrin Quelle und Errichtung von Notverbunden in der Gemeinde Dalaas
Beginn der Veröffentlichung: 30.12.2024
Ende der Veröffentlichung: 27.01.2025
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/gemeinde-blons-ver%C3%B6ffentlichung-nach-%C2%A7-107-abs-3-des-wasserrechtsgesetzes-1959-duplikat-0
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 22.01.2025 10:43
Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat am 30.12.2024 einen Feststellungsbescheid gemäß § 26a Abs 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl Nr 22/1997 idgF, hinsichtlich der Fassung eines Seitenastes der Quelle Mustrin und der Errichtung der Quellableitung sowie der Querungen des Schmiedetobelbaches, Bremscheltöbelebaches, Gurtentobelbaches und des Grüttobels im Gemeindegebiet Dalaas erlassen. Es wurde festgestellt, dass das vom Vorhaben berührte Europaschutzgebiet "Klostertaler Bergwälder" sowie seine Schutzgüter durch das zuvor erwähnte Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt werden.
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