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Zurück Geflügelpest (HPAI)- Maßnahmen um einen Ausbruch in Vorarlberg zu verhindern

Geflügelpest (HPAI) - derzeit keine Stallpflicht

In ganz Vorarlberg gelten erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel.

Geflügelpest, Aviäre Influenza, Vogelgrippe

Mit 20.6.2023 wurden auch in den Rheindelta Gemeinden die Stallpflicht aufgehoben. Weiterhin gelten die Biosicherheitsmaßnamen bei erhöhtem Risiko (dzt. für gesamtes Bundesgebiet).

Die genauen Bestimmungen sind der Geflügelpest-Verordnung 2007 zu entnehmen und umfassen jedenfalls:

  • es muss eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt werden.
  • das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen.
  • Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren. 

Im Hinblick auf die vorherrschende Situation und des nach wie vor hohen Risikos der Verbreitung der Geflügelpest durch diese Veranstaltungen sind seitens der Bezirkshauptmannschaften grundsätzlich sämtliche Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln untersagt. In Einzelfällen kann eine Bewilligung für eine Veranstaltung von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Wellensittich, Nymphensittich, Kanarienvogel, Reisfink, Zebrafink, Japanisches Mövchen) bewilligt werden.

Das Bundesministerium und die AGES bieten laufende Infomationen zur Situation und zur aktuellen Rechtslage

Tote Wasser- und Greifvögel sind weiterhin der Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) zu melden (§ 4 GeflügelpestVO).

Auf die allgemeine Meldepflicht der Haltung von Geflügel wird hingewiesen (§ 6 der GeflügelpestVO). Formular siehe unter Downloads. 

Für weitere Fragen stehen die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte gerne zur Verfügung.

Für die Bezirke Bregenz und Dornbirn: T +43 5574 511 52915

Für den Bezirk Feldkirch: T: +43 5552 3591 54911

Für den Bezirk Bludenz: T: +43 5552 6136 51911

Kontaktdaten

Veterinärangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Klostergasse 20, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25205

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