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Zurück Geflügelpest (HPAI)- Maßnahmen um einen Ausbruch in Vorarlberg zu verhindern

Geflügelpest (HPAI) - derzeit keine Stallpflicht

Aktuelle Situation

Geflügelpest, Aviäre Influenza, Vogelgrippe

Da sich die Situation der Geflügelpest in Österreich, sowie in Europa in den letzten Wochen zunehmend entspannt hat, treten mit 04.06.2024 Änderungen der Risikogebiete in Kraft (Novelle der Geflügelpest-Verordnung). Die bis zu diesem Zeitpunkt ausgewiesenen „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ werden auf Basis regelmäßiger Evaluierungen der Risikosituation aufgehoben. Aufgrund der stetig wärmer werdenden Temperaturen und den rückläufigen Fallzahlen im Wildtierbestand ist bei gleichbleibenden Verhältnissen nicht von einem hohen Risiko des Eintrages der Geflügelpest in einen Betrieb auszugehen.

Geflügelhalter sind jedoch weiterhin österreichweit verpflichtet, jede Haltung (ab 1 Tier) von Geflügel oder Vögel binnen einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, grundsätzliche Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und allfällige Verdachtsfälle unmittelbar der Behörde zu melden.

Das Bundesministerium und die AGES bieten laufende Infomationen zur Situation und zur aktuellen Rechtslage

Tote Wasser- und Greifvögel sind weiterhin der Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) zu melden (§ 4 GeflügelpestVO).

Auf die allgemeine Meldepflicht der Haltung von Geflügel wird hingewiesen (§ 6 der GeflügelpestVO). Formular siehe unter Downloads. 

Für weitere Fragen stehen die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte gerne zur Verfügung.

Für die Bezirke Bregenz und Dornbirn: T +43 5574 511 52915

Für den Bezirk Feldkirch: T: +43 5552 3591 54911

Für den Bezirk Bludenz: T: +43 5552 6136 51911

Kontaktdaten

Veterinärangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Klostergasse 20, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25205

F +43 5574 511 925295

veterinaer@vorarlberg.at

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