Geflügelpest (HPAI) - auch erhöhtes Risiko in Vorarlberg
Erhöhtes Risiko! Fall von Geflügelpest im Kanton Thurgau bei einer Möwe am 9.12.2024. In Ostösterreich ist es zu mehreren Ausbrüchen von HPAI in Geflügelbetrieben gekommen. Derzeit noch keine Fälle in Vorarlberg (Stand:12.12.2024). Bitte um Hygienemaßnahmen in allen Geflügelhaltungen!
Geflügelpest, Aviäre Influenza, Vogelgrippe
Seit Ende Oktober ist eine akute Verschärfung der Lage zu beobachten und in Ostöstereich führte der hochpathogene Aviäre Influenza Subtyp H5N1 zu mehreren Ausbrüchen in großen Geflügelhaltungen (ADIS, aktuelle Situation, pdf-Dokument), die entsprechenden Maßnahmen auf den Ausbruchsbetrieben sind im Gange. Auch bei tot aufgefunden Wildvögeln werden derzeit zunehmend Infektion mit Geflügelpest nachgewiesen.
Aufgrund der Ausbrüche in Geflügelhaltungen in den Bundesländern Oberösterreich und Niederösterreich wurden entsprechende Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Für Vorarlberg gelten nun Maßnahmen gemäß § 8 Abs2 der Geflügelpest-Verordnung, also im Wesentlichen die als erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen:
Geflügelhalter:innen müssen den Kontakt zwischen ihren Tieren und Wildvögeln bestmöglich durch Vorrichtungen (Netze und Dächer) verhindern. Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf zudem nur mehr im Stall oder in einem Unterstand erfolgen. Es darf kein Wasser aus Sammelbecken verwendet werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden.
Geflügelhalter sind weiterhin österreichweit verpflichtet, jede Haltung (ab 1 Tier) von Geflügel oder Vögel binnen einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, grundsätzliche Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und allfällige Verdachtsfälle unmittelbar der Behörde zu melden.
Das Bundesministerium und die AGES bieten laufende Infomationen zur Situation und zur aktuellen Rechtslage.
Tote Wasser- und Greifvögel sind weiterhin der Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) zu melden (§ 4 GeflügelpestVO).
Auf die allgemeine Meldepflicht der Haltung von Geflügel wird hingewiesen (§ 6 der GeflügelpestVO). Formular siehe unter Downloads.
Für weitere Fragen stehen die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte gerne zur Verfügung.
Für die Bezirke Bregenz und Dornbirn: T +43 5574 511 52915
Für den Bezirk Feldkirch: T: +43 5552 3591 54911
Für den Bezirk Bludenz: T: +43 5552 6136 51911
Kontaktdaten
Veterinärangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
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