Gebührenbremse
Die Vorarlberger Landesregierung hat am 28.11.2023 eine Richtlinie für die Auf- und Verteilung des den Vorarlberger Gemeinden zustehenden Zweckzuschusses gemäß dem Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse erlassen. Aufgrund dieser Richtlinie wird im Jänner 2024 eine Gesamtsumme in Höhe von Euro 6.707.005,-- an die Vorarlberger Gemeinden überwiesen, um damit einen Zuschuss (Förderung) der Gemeinden auf die Gebührenrechnungen in den Bereichen Wasserversorgung und/oder Abwasserbeseitigung und/oder Abfallbeseitigung zu finanzieren.
In der Download-Box finden Sie die Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Auf- und Verteilung des den Vorarlberger Gemeinden zustehenden Zweckzuschusses gemäß Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse, BGBl. I 122/2023.
Ebenso finden Sie die Berechnung für die Auf- und Verteilung des den Gemeinden zustehenden Zweckzuschusses sowie den Bericht über die Verwendung der Gebührenbremse in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Müllabfuhr pro Gemeinde in der Download-Box.