Frauennetzwerk Vorarlberg
Frauen unterstützen Frauen mit Initiativen für Gleichberechtigung
Gleichberechtigung ist noch immer nicht im Alltag angekommen. Veraltete Rollenbilder prägen weiterhin die Gesellschaft. Frauen in Vorarlberg leisten zwei Drittel der unbezahlten Arbeit. Hausarbeit, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen sind auch heute noch überwiegend Frauensache.
Das Frauennetzwerk Vorarlberg ist ein parteiunabhängiges Netzwerk engagierter Frauen, die sich für die Gleichberechtigung von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft einsetzen: in der Familie, im Beruf und selbstverständlich auch in der Politik. Gemeinsam können wir viel bewegen.
Wir bieten den vielen engagierten Frauen eine Plattform zum regelmäßigen Austausch über die Gemeinde- und Parteigrenzen hinweg sowie die Unterstützung durch Expert:innen und den Funktionsbereich Frauen und Gleichstellung im Amt der Vorarlberger Landesregierung.
Mit anderen Frauenorganisationen wie femail, Amazone oder dem Frauenmuseum Hittisau arbeiten wir eng zusammen. Um die Anliegen von Frauen gut zu vertreten, sind wir als Frauensprecherinnen in den Vorarlberger Regionen, Städten und Gemeinden aktiv.
Land Vorarlberg als Träger
Das Frauennetzwerk Vorarlberg ist ein Projekt des Funktionsbereichs Frauen und Gleichstellung im Amt der Vorarlberger Landesregierung, das auch die Finanzierung übernimmt. So haben wir engen Kontakt zur Landespolitik und können unsere Anliegen direkt einbringen. Unser Netzwerk ist parteiunabhängig.
Mehr zum Frauennetzwerk Vorarlberg finden finden Sie in diesem Folder.
Kontaktdaten
Frauen und Gleichstellung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22190
F +43 5574 511 924195
frauen.gleichstellung@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.