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Forstliche Förderungen für Waldeigentümer:innen

Die forstlichen Förderungen unterstützen die WaldeigentümerInnen dabei, die im öf­fentlichen Interesse ge­le­genen Wirkungen des Waldes (z.B. die Schutz- und Wohlfahrtswirkungen) best­möglich sicherzu­stel­len. Dazu ge­hört auch die Abgeltung von Mehrleistungen, welche den Wald­eigen­tü­merInnen durch die Berück­sich­tigung der öffentlichen Interessen entstehen. Förderungen und Leistungsabgeltun­gen sind somit eine wichtige Investi­tion in die Zukunft, denn sie tra­gen heute dazu bei, zukünftige Kosten für die Gesell­schaft zu redu­zieren.

Ziel der forstlichen Förderung ist die Motivation der WaldeigentümerInnen zu Bewirt­schaftungsmaß­nah­men, welche die im öffentlichen Interesse gelegenen Wirkungen des Waldes sicher­stellen. Grundsätzlich sol­len durch Fördermittel die über die normale gesetzeskonforme Bewirtschaftung hinaus­gehenden Mehr­kosten abgegolten werden.

Die von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten Fördermittel sollen dabei nach den Grund­sätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zielgerichtet, erfolgsorientiert und effizient eingesetzt werden. Die Förderungen sollen möglichst unbürokratisch abgewickelt und zeitnah ausbezahlt werden. Die geförder­ten Leistungen müssen in der Natur überprüfbar sein und durch geeignete Auf­zeichnungen dokumen­tiert werden.

Bei der Förderberatung und der Über­prü­fung der Förderkriterien spielen die Wald­auf­­se­her eine zentrale Rolle. Die Einhaltung des regelkonformen Ablaufs wird durch die Förder­stel­le im Amt der Vorarlberger Landesregierung durch stich­probenartige Über­­prüfun­gen festgestellt und dokumentiert.

Für die Abwicklung von Förderungen bestehen entsprechende Richtlinien. Diese enthalten für je­de Fördermaßnahme folgende Punkte: Ziel(e) der Förderung (und Nicht-Ziele zur Abgren­zung), förderbare Maßnahmen, Fördersätze (Prozentsätze, Einheiten, Standardkosten), Kriterien für die Förderwürdigkeit, Kreis der möglichen FörderwerberInnen.

In Vorarlberg werden aktuell drei Förderprogramme zur Unterstützung der Waldeigentümer angeboten. Dabei ist zu beachten, dass einzelne förderbare Maßnahmen bis auf Weiteres jeweils nur in einem dafür fixierten Förderprogramm abgewickelt werden können.

Förderinformation für Waldeigentümer:innen

Deckblatt von Broschüre Förderinformation WaldeigentümerInnen

Kontaktdaten

Forstwesen

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25305

F +43 5574 511 925395

forstwesen@vorarlberg.at

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