Forstliche Förderungen für Waldeigentümer:innen
Die forstlichen Förderungen unterstützen die WaldeigentümerInnen dabei, die im öffentlichen Interesse gelegenen Wirkungen des Waldes (z.B. die Schutz- und Wohlfahrtswirkungen) bestmöglich sicherzustellen. Dazu gehört auch die Abgeltung von Mehrleistungen, welche den WaldeigentümerInnen durch die Berücksichtigung der öffentlichen Interessen entstehen. Förderungen und Leistungsabgeltungen sind somit eine wichtige Investition in die Zukunft, denn sie tragen heute dazu bei, zukünftige Kosten für die Gesellschaft zu reduzieren.
Ziel der forstlichen Förderung ist die Motivation der WaldeigentümerInnen zu Bewirtschaftungsmaßnahmen, welche die im öffentlichen Interesse gelegenen Wirkungen des Waldes sicherstellen. Grundsätzlich sollen durch Fördermittel die über die normale gesetzeskonforme Bewirtschaftung hinausgehenden Mehrkosten abgegolten werden.
Die von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten Fördermittel sollen dabei nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zielgerichtet, erfolgsorientiert und effizient eingesetzt werden. Die Förderungen sollen möglichst unbürokratisch abgewickelt und zeitnah ausbezahlt werden. Die geförderten Leistungen müssen in der Natur überprüfbar sein und durch geeignete Aufzeichnungen dokumentiert werden.
Bei der Förderberatung und der Überprüfung der Förderkriterien spielen die Waldaufseher eine zentrale Rolle. Die Einhaltung des regelkonformen Ablaufs wird durch die Förderstelle im Amt der Vorarlberger Landesregierung durch stichprobenartige Überprüfungen festgestellt und dokumentiert.
Für die Abwicklung von Förderungen bestehen entsprechende Richtlinien. Diese enthalten für jede Fördermaßnahme folgende Punkte: Ziel(e) der Förderung (und Nicht-Ziele zur Abgrenzung), förderbare Maßnahmen, Fördersätze (Prozentsätze, Einheiten, Standardkosten), Kriterien für die Förderwürdigkeit, Kreis der möglichen FörderwerberInnen.
In Vorarlberg werden aktuell drei Förderprogramme zur Unterstützung der Waldeigentümer angeboten. Dabei ist zu beachten, dass einzelne förderbare Maßnahmen bis auf Weiteres jeweils nur in einem dafür fixierten Förderprogramm abgewickelt werden können.
Förderinformation für Waldeigentümer:innen
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Forstwesen
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