Förderungen der Kriegsopfer und deren Angehörigen
Gefördert werden in Vorarlberg wohnhafte, bedürftige Kriegsopfer und deren Angehörigen (Witwen und Waisen).
In Ergänzung zu der dem Bund obliegenden Kriegsopferversorgung werden Förderungen (pauschalierter Unterstützungsbeitrag, Sonderunterstützung, Erholungsurlaub) zur Verbesserung der Lage bedürftiger, in Vorarlberg wohnhafter Kriegsopfer und deren Angehörigen gewährt. Als Kriegsopfer gelten Personen, die nach den bundesgesetzlichen Vorschriften über die Kriegsopferversorgung versorgungsberechtigt sind.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterfertigtes Ansuchen
- Aktuelle Nachweise über das monatliche Nettohaushaltseinkommen
- Rechnungen und Zahlungsnachweise (Sonderunterstützung, Erholungsurlaub)
Formulare
Ansuchen Sonderunterstützung 2024.pdf (0.52 MB) Ansuchen Erholungsurlaub 2024.pdf (0.61 MB) Ansuchen Pauschalzahlung 2024.pdf (0.61 MB)Rechtsgrundlagen
Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung der Kriegsopfer und deren Angehörigen
Voraussetzungen
Die Förderbedingungen laut der Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung der Kriegsopfer und deren Angehörigen sind einzuhalten.
Kontaktdaten
Finanzangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 23105
F +43 5574 511 923195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.