Begleitung von Beteiligungsprojekten
Förderung für die Begleitung von Kinder- bzw. Jugendbeteiligungsprojekten
(max. Förderhöhe 3500 EUR)
Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Beteiligungsprojekten
Kinder und Jugendliche sind die Zukunft der Gemeinde. Vielerorts werden junge Menschen in die Gestaltung ihres Lebensumfeldes eingebunden. Um die Beteiligung von jungen Menschen gut gelingen zu lassen und Know-how aufzubauen, ist die Unterstützung durch erfahrene ProzessbegleiterInnen hilfreich.
Zweck
Mit qualitätsvoller Begleitung wird Raum für Beteiligung geschaffen. Junge Menschen sammeln Erfahrungen in der Mitgestaltung der Gemeinde und werden in ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt. Kinder- und Jugendliche nehmen sich als aktiven Teil der Gemeinschaft wahr und helfen dabei die Gemeinden lebendig zu halten. Gemeinden gewinnen vertrauen und Know-how in der Beteiligung von BürgerInnen und können die dabei, entstehenden Begleitungskosten mit Unterstützung des Landes abdecken. Zudem werden ausgewählte SDGs (Sustainable Development Goals) in den Projekten implementiert.
Förderkriterien
Die Förderhöhe beträgt maximal 75% der belegbaren Kosten, welche durch die Beauftragung einer externen Projektbegleitung entstehen. Der maximale Förderbetrag ist mit 3500 EUR festgelegt. Bei einer gemeindeübergreifenden Kooperation kann sich die Fördersumme pro kooperierender Gemeinde um max. 1800EUR erhöhen. Die max. Fördersumme für eine gemeindeübergreifende Kooperation beträgt 7000 EUR. Der max. förderbare Stundensatz liegt bei 105 EUR netto. Die Auszahlung durch die Förderstelle erfolgt auf Basis eines Ergebnisberichts und Originalbelegen.
Die Fördermittel für 2025 sind bereits ausgeschöpft, Anträge für das Förderjahr 2026 können aber ab sofort eingereicht werden. Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich. Entscheidungen (Zu- oder Absagen) erfolgen jedoch frühestens Ende Dezember 2025. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontaktdaten
Jugend und Familie
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landwehrstraße 1, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22175
F +43 5574 511 922195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb