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Fischereirecht

Das Vorarlberger Fischereirecht setzt auf große Eigenverantwortlichkeit der Fischer und Bewirtschafter der Fischereireviere unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte. Die fischereiliche Bewirtschaftung ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet.

Das Gesetz über die Bodenseefischerei regelt Fischerei und Fischereiaufsicht am Bodensee. Die Verordnung über die Ausübung der Fischerei am Bodensee ist die Durchführungsverordnung des Bodenseefischereigesetzes. Sie enthält die detaillierten Bestimmungen über die einzelnen Fanggeräte und deren Verwendung.

Das Gesetz über die Fischerei in den Binnengewässern regelt die Fischerei in den Fließgewässern und Seen Vorarlbergs. Die Ziele des Gesetzes sind u.a. die Erhaltung, Schaffung und Wiederherstellung eines standortgerechten, artenreichen und gesunden Bestandes an Fischen und Flusskrebsen.

In der Verordnung der Landesregierung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern sind fachliche Voraussetzungen und Vorschriften für die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern geregelt.

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

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Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Weitere Kontaktinformationen

Landesfischereizentrum
Auhafendamm 1, 6971 Hard
T +43 5574 77986-0
landesfischereizentrum@vorarlberg.at