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Familienzuschuss für Vorarlberg

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt.

Informationen zum Vorarlberger Familienzuschuss

Der Antrag auf Familienzuschuss MUSS bei Ihrem zuständigen Wohnsitz-Gemeindeamt eingebracht werden. Eine erste grobe Berechnung ist hier möglich: Berechnung des Familienzuschusses (die exakte Höhe des Zuschusses wird die Landesregierung berechnen und Ihnen mitteilen). 


 

Familienzuschuss 2024

Im Rahmen des umfassenden Entlastungspaketes der Landesregierung für die Bevölkerung wurde der Familienzuschuss erhöht und dessen Gewichtung angepasst. Der Mindestzuschuss beträgt im Jahr 2024 150 Euro und der Höchstzuschuss beträgt 600 Euro. 

In dieser Tabelle ist die Zuschusshöhe ersichtlich (gültig ab 01.01.2024).

 

Weitere Informationen zur Erhöhung des Familienzuschusses:


Was will die Landesregierung mit dem Familienzuschuss erreichen?

  • Wertschätzung der Familie als wichtigstes Fundament der menschlichen Gesellschaft.
  • Finanzielle Entlastung von Familien durch ein sozial ausgewogenes Zuschusssystem.
  • Wahlmöglichkeit zwischen beruflichem Wiedereinstieg und Familienarbeit.

Wer ist anspruchsberechtigt – ab wann?

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn

  • das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 6 Abs. 1 und 2 des Sozialleistungsgesetzes gilt,
  • das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze (siehe Tabelle),
  • bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

Wie hoch ist der Familienzuschuss?

Der Familienzuschuss liegt monatlich zwischen 150 und 600 Euro, je nach dem so genannten gewichteten "Pro-Kopf-Einkommen" der Familie. Das heißt, die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder.

Ermittlung des Familien-Nettoeinkommens:

Als Familien-Nettoeinkommen gelten alle Einkünfte

  • der im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern (auch Lebensgefährte/in) und
  • der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder, so weit für diese Familienbeihilfe bezogen wird und diese Einkünfte der Unterhaltssicherung dienen (z. B. Alimente).

Berücksichtigt werden

  • monatliche Nettoeinkünfte aus Einkommen (inkl. z.B. Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Familienbonus), Gehalt, Lohn, Pension einschließlich allfälliger Nebengebühren, sonstige laufende Bezüge usw.
  • Wohnbeihilfe, Annuitätenzuschüsse, Unterhaltszahlungen für Eltern und Kinder (Alimente), Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld u.ä.

Nicht berücksichtigt werden

  • Familienbeihilfe (einschließlich Zuschlag nach dem Familienlastenausgleichsgesetz)
  • Für Sonderbedarf gewidmete Leistungen, insbesondere Mindestsicherung, Pflegegeld oder Eingliederungshilfe, Lehrlingsentschädigung bis zu Euro 800,00 (Kinderfreibetrag) für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder

 

Die exakte Höhe des Zuschusses wird die Landesregierung berechnen und Ihnen mitteilen.

Eine erste grobe Berechnung ist hier möglich: Berechnung des Familienzuschusses

 


 

Online Formular 
Antrag auf Gewährung des Familienzuschusses des Landes Vorarlberg


 

 

Kontaktdaten

Jugend und Familie

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landwehrstraße 1, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22175

F +43 5574 511 922195

jugend.familie@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Weitere Kontaktinformationen

Irene Vogler: +43 5574 511 22177
Claudia Bechter: +43 5574 511 22176
E-Mail: familienzuschuss@vorarlberg.at
Standortadresse: Landwehrstraße 1, 6901 Bregenz (1.Stock)
Postadresse: Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz