Asset-Herausgeber

Zurück Fachbereich Chancengleichheit ENTWURF

Fachbereich Chancengleichheit

Überblick samt Links zu den Themen des Fachbereichs Chancengleichheit

Aufgabe des Fachbereiches Chancengleichheit ist es Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen sowie suchtkranken Menschen aus Mitteln des Sozialfonds durch Integrationshilfe zu fördern. Ziel ist es ihnen eine umfassende Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Neben Projekten zur Anpassung und Verbesserung der Angebote wickelt der Fachbereich Chancengleichheit rund 18.000 Einzelfälle pro Jahr mit einem Team von rund 20 Personen ab. Vorarlberg hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Hilfsangebote auf- und ausgebaut und einen hohen Versorgungsstand erreicht.

 

Rechtliche Grundlagen

 

Zielgruppen
Die Zielgruppen sind Menschen, die aufgrund einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung ihrer körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit in ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sind. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.

 

Leistungsbeschreibung

Die strategische Ausrichtung der Integrationshilfe zielt auf eine größtmögliche Teilhabe in allen Lebensbereichen und eine Autonomie von Menschen mit Behinderung ab. Die Ziele stehen im Einklang mit den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention: Menschen mit Behinderung, suchtkranken Menschen sowie Menschen mit psychischer Erkrankung sollen bestmögliche Hilfe zur Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe geboten werden.

 

Die Leistungen der Integrationshilfe bilden in fünf großen Handlungsfeldern eine Vielzahl von Angeboten ab, welche Unterstützung für ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben bieten.

  • Gesundheitliche Rehabilitation
  • Teilhabe an der schulischen und beruflichen Ausbildung
  • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Entlastung der Familie

 

 

Zugang zu den Leistungen

Der Antrag auf Integrationshilfe, meist auf finanzielle Unterstützung einer Leistung, ist schriftlich bei der Vorarlberger Landesregierung einzubringen. Anträge auf ambulante Leistungen können auch über die Leistungserbringenden eingebracht bzw. Erledigungen derselben über diese ausgefolgt werden. Antragstellende Person ist der Mensch mit Behinderung.

 

Kriterien für die Leistungsvereinbarung zwischen Einrichtung und Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern:

 

  • Integrationshilfeleistung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf des Menschen mit Behinderung
  • Hilfe zur Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung werden gestärkt
  • Integration im familiären und gesellschaftlichen Umfeld
  • Nachhaltigkeit im Hinblick auf die Zielerreichung
  • Angemessenheit des Aufwands im Verhältnis zum angestrebten Erfolg

 

 

6Publikationen

 

Archiv: