Förderungsrichtlinie „Sauber Heizen für Alle“
Ein-/Zweifamilienhäuser/Reihenhaus
Mit dem Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle 2026" wird der Umstieg einkommensschwacher Haushalte auf klimafreundliche Heizungen unterstützt. "Sauber Heizen für Alle" ist eine gemeinsame Förderaktion zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg.
Förderwerber:
Die Förderung gilt für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser, die vom Förderwerber im Hauptwohnsitz bewohnt werden.
Die Förderung erhalten Haushalte der untersten zwei Einkommensdezile in Österreich (siehe Infoblatt „Sauber Heizen für Alle“ in der Infobox).
Förderhöhe:
- Förderwerber mit einem Haushaltseinkommen im untersten Einkommensdrittel erhalten eine Förderung in Höhe von 100% der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind mit der jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze begrenzt.
- Die technologiespezifischen Kostenobergrenzen sind im Infoblatt „Sauber Heizen für Alle“ (siehe Infobox) dargestellt.
Registrierung & Antragsstellung
- WICHTIG: Registrierung und Antragsstellung müssen VOR UMSETZUNG des Projektes erfolgen.
- Die Registrierung erfolgt ausschließlich Online unter www.sauber-heizen.at. Nach der Registrierung erfolgt die Beurteilung des Haushaltseinkommens durch das Land.
- Liegt ein förderfähiges Einkommen vor, erfolgt eine Energieberatung. Das Land setzt sich dazu mit dem Förderwerber in Verbindung.
- Nach erfolgter Energieberatung erfolgt die Antragsstellung vor Projektumsetzung ausschließlich Online unter www.sauber-heizen.at. Es ist keine weitere Antragsstellung beim Amt der Landesregierung erforderlich.
Endabrechnung & Auszahlung
Die Endabrechnungsunterlagen müssen unter www.sauber-heizen.at hochgeladen werden.
- Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt getrennt durch Bund und Land.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.sauber-heizen.at.
Kontaktdaten
Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten - Fachbereich Energie und Klimaschutz
Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 26105
F +43 5574 511 926195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.