Förderung bei Mehrlingsgeburten
Um Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Geburt von Mehrlingen finanziell zu unterstützen stellt das Land Vorarlberg eine einmalige Förderung zur Verfügung.
Um Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Geburt von Mehrlingen finanziell zu unterstützen stellt das Land Vorarlberg eine einmalige Förderung zur Verfügung.
Die einmalige Geldleistung beträgt bei Zwillingsgeburt Euro 800,00, Drillingsgeburt Euro 1.200,00 und für jedes weitere Kind Euro 400,00. Die einmalige Geldleistung wird nur auf Antrag mittels digitalem Antragsformular gewährt.
Anspruchsberechtigt ist:
- Gesetzliche Vertretung der Mehrlingskinder wie Eltern und Erziehungsberechtigte, Adoptiv- und Pflegeeltern, vorrangig jener Elternteil, der die Familienbeihilfe bezieht.
Voraussetzungen für die Gewährung:
- Gültig für die Geburt von Mehrlingen ab dem 1.1.2025
- Hauptwohnsitz des antragstellenden Elternteils bzw. der erziehungsberechtigten Person in Vorarlberg
- Anspruch auf Familienbeihilfe für die Mehrlingskinder
- Antragstellung innerhalb des ersten Lebensjahres der Mehrlingskinder
Die Antragstellung ist nur online möglich: Antragsformular
Kontaktdaten
Jugend und Familie
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landwehrstraße 1, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22175
F +43 5574 511 922195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb