Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit
Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ist ein Rechtsinstrument der EU, das Gebietskörperschaften verschiedener Mitgliedstaaten die Gründung von Kooperationsverbünden mit eigener Rechtsperson ermöglicht.
Was sind die Vorteile eines EVTZ?
Mit einem EVTZ können grenzüberschreitende Kooperationsmaßnahmen eigenständiger und bürgernäher gestaltet werden. Da er eine eigenständige Rechtsperson ist, hat er eigene Organisationsstrukturen, kann mit einem eigenständigen Budget ausgestattet werden und selbst Personal anstellen. Mit einem solchen Verbund kann man daher wesentlich flexibler auf Herausforderungen grenzübergreifender Zusammenarbeit reagieren.
Wer kann einen EVTZ gründen?
Regionen, lokale Gebietskörperschaften, einzelstaatliche Behörden, Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie Verbände. Dies geschieht durch die Vereinbarung einer Übereinkunft und die Annahme eines Statuts. Beides muss den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats – für einen EVTZ mit Sitz in Vorarlberg ist das die Vorarlberger Landesregierung – übermittelt werden. Die Genehmigungsfrist beträgt drei Monate.
Was sind Beispiele für einen EVTZ?
Beispiele für EVTZ sind die Durchführung einer grenzüberschreitenden Dienstleistung im Gesundheits- oder Verkehrsbereich, die Verwaltung eines Projekts oder Programms, das über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (im Rahmen des Ziels „territoriale Zusammenarbeit“, ehemals Interreg) ko-finanziert wird, oder die Verwaltung eines Projekts innerhalb des FTE-Rahmenprogramms u. a.
Ein EVTZ darf keine Polizei- und Regelungsbefugnisse ausüben oder Aufgaben in den Bereichen Justiz und Außenpolitik wahrnehmen.
Weitere Informationen zum EVTZ, insbesondere auch Beispiele für gegründete EVTZ und ihre Satzungen:
Homepage der Generaldirektion Regio der Europäischen Kommission
Derzeit ist keine EVTZ mit Sitz in Vorarlberg registriert.
Kontaktdaten
Europaangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
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