Förderung durch den Europäischen Sozialfonds EFS in Vorarlberg 2014-2020
Der Europäische Sozialfonds (ESF) steht für Beschäftigung, aktive Arbeitsmarktpolitik und den Kampf gegen Diskriminierungen jeglicher Art. Er ist daher das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäischen Union zur Umsetzung seiner beschäftigungspolitischen Ziele im Rahmen der Wachstums- und Beschäftigungsstrategie Europa 2020. Der ESF beteiligt er sich daher auch an der Finanzierung von Maßnahmen, die die Beschäftigungs- und Bildungschancen der Menschen in Vorarlberg erhöhen und Armut sowie Diskriminierung bekämpfen.
In Vorarlberg fungiert das Amt der Vorarlberger Landesregierung, im speziellen die Abteilung Allgem. Wirtschaftsangelegenheiten (VIa), als zwischengeschaltete Stelle für das Bundesministerium für Arbeit, Gesundes, Soziales und Konsumentenschutz (BMAGSK). Das BMAGSK hat die Landesstelle mit der Verwaltung eines Teils der Mittel der sog. Investitionspriorität 2 „Förderung der sozialen Inklusion und die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung“ beauftragt.
Für Vorarlberg stehen in der Förderperiode 2014 – 2020 insgesamt € 4,1 Mio an ESF-Mitteln zur Verfügung. Derselbe Betrag ist als nationale Kofinanzierung für Projekte zusätzlich aufzubringen.
Das Land und der Beschäftigungspakt Vorarlberg (BPV), ein Zusammenschluss der Vorarlberger Sozialpartner, haben bereits im Dezember 2013 eine Strategie für die Themensetzung des Landes im Bereich der Arbeitsmarktpolitik als Mittel zur Armutsbekämpfung festgelegt.
Um die ESF-Fördermittel zu vergeben, wird das Land Vorarlberg auf Basis dieser Strategie sowie den Vorgaben des operationellen Programms „ESF Österreich 2014 – 2020“ Calls zu Projekten, die der Bekämpfung von Armut und Diskriminierung in Lande entgegenwirken, veröffentlichen.
Alle Informationen über das österreichische ESF-Programm mit allen Schwerpunkten sowie alle rechtliche Grundlagen für Calls und Auftragsvergaben zum download finden Sie auf www.esf.at.
Einen Überblick über ESF-best practice Projekte finden sie hier.
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