Erwachsenenbildungsförderung
Das Land Vorarlberg fördert Einrichtungen und Projekte der allgemeinen Erwachsenenbildung
Die Vorarlberger Landesregierung unterstützt Bildungseinrichtungen in Vorarlberg, um ein breitgefächertes Angebot sicherzustellen und sozial verträgliche Teilnahmegebühren zu ermöglichen.
Voraussetzungen:
Die Erwachsenenbildungseinrichtung
- verfügt über ein Angebot in Vorarlberg, welches regelmäßig, geplant und systematisch ist sowie öffentlich kommuniziert wird,
- hat allgemeine Erwachsenenbildung zur Kernaufgabe,
- verfolgt gemeinnützige Zwecke und ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet,
- entwickelt ihr Bildungsangebot durch Qualitätssicherungs- und -managementmaßnahmen weiter,
- achtet auf die Grundsätze der Antidiskriminierung und auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Keine Förderung von Einzelpersonen! Einzelpersonen können um den Vorarlberger Bildungszuschuss ansuchen.
Erforderliche Unterlagen
- schriftliches Ansuchen bzw. vollständig ausgefülltes Antragsformular (falls erforderlich mit Beilagen)
Online-Formulare
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Weiterbildung (siehe Downloads unten)
Zusätzliche Informationen
Weiterbildungsangebote in Vorarlberg: Weiterbildungsdatenbank "Pfiffikus"
Weiterbildungsangebote in anderen Bundesländern: Weiterbildungsdatenbanken der Bundesländer
Förderung von Einzelpersonen: Vorarlberger Bildungszuschuss
Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung in Österreich: Ö-Cert
Kontaktdaten
Wissenschaft und Weiterbildung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22205
F +43 5574 511 922295
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.