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Erwachsenenbildungsförderung

Das Land Vorarlberg fördert Einrichtungen und Projekte der allgemeinen Erwachsenenbildung

Die Vorarlberger Landesregierung unterstützt Bildungseinrichtungen in Vorarlberg, um ein breitgefächertes Angebot sicherzustellen und sozial verträgliche Teilnahmegebühren zu ermöglichen.

Voraussetzungen:

Die Erwachsenenbildungseinrichtung

  • verfügt über ein Angebot in Vorarlberg, welches regelmäßig, geplant und systematisch ist sowie öffentlich kommuniziert wird,
  • hat allgemeine Erwachsenenbildung zur Kernaufgabe,
  • verfolgt gemeinnützige Zwecke und ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet,
  • entwickelt ihr Bildungsangebot durch Qualitätssicherungs- und -managementmaßnahmen weiter,
  • achtet auf die Grundsätze der Antidiskriminierung und auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern.

Keine Förderung von Einzelpersonen! Einzelpersonen können um den Vorarlberger Bildungszuschuss ansuchen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliches Ansuchen bzw. vollständig ausgefülltes Antragsformular (falls erforderlich mit Beilagen)

Rechtsgrundlagen

Kulturförderungsgesetz

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Weiterbildung (siehe Downloads unten)

Zusätzliche Informationen

Weiterbildungsangebote in Vorarlberg: Weiterbildungsdatenbank "Pfiffikus"

Weiterbildungsangebote in anderen Bundesländern: Weiterbildungsdatenbanken der Bundesländer

Förderung von Einzelpersonen: Vorarlberger Bildungszuschuss

Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung in Österreich: Ö-Cert

Kontaktdaten

Wissenschaft und Weiterbildung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22205

F +43 5574 511 922295

wissenschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.