„Deutsch LEHREN“ - Kursleitende & Erwachsenenbildungseinrichtungen
Um erwachsenen Menschen Deutsch fundiert beizubringen, sind ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen (= Deutsch als Fremdsprache) notwendig.
Die Alphabetisierungs- und Deutschkurse für Asylwerbende laufen derzeit über die Caritas (Flüchtlings und Migrationshilfe).
Insofern Flüchtlinge anerkannt werden, erfolgt die Deutschqualifizierung über die Erwachsenenbildungseinrichtungen. Im Rahmen des ÖIF „Startpaket Deutsch & Integration“ finden Alphabetisierungskurse sowie Deutschkurse ab dem Niveau A1 bis B1 statt. Die Zielgruppen dieser Kurse sind asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sowie Vertriebene aus der Ukraine. Der Vorarlberger Integrationspfad "Deutsch lernen - Erwachsene Geflüchtete" beschreibt relevante Schritte, die zu setzen sind und dient als Orientierungshilfe. Unter bestimmten Voraussetzung ist auch eine Individualförderung bis zu Niveau C1 durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) möglich.
Weitere Links:
- Vorarlberger Integrationspfad
- Startpaket Deutsch und Individualförderung des ÖIF
- Startpaket Deutsch und Individualförderung des ÖIF (Kursangebot in Vorarlberg)
- Online-Kurse des ÖIF
- Unterrichtsmaterialen des ÖIF
- AMS
- Caritas – Flüchtlings- und Migrationshilfe / Asylwerbende
- Weiterbildung für DAF Lehrende/WIFI Vorarlberg und Weiterbildung: Österreichischer Integrationsfonds ÖIF
- Deutschkurse „Startpaket Deutsch & Integration“ (ÖIF)
- Workshops für DaZ-Lehrkräfte (ÖIF)
- Diplomlehrgang DaF/DaZ-Trainer/-in (WIFI Vorarlberg)
Kontaktdaten
Soziales und Integration
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24105
F +43 5574 511 924195
soziales-integration@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.