Neubauförderung - Öffentlicher Wohnbau
Integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen, betreutes Wohnen, Not- und Startwohnungen und Wohnheime.
Ein wichtiges Segment zur bedarfsgerechten Versorgung unserer Bevölkerung mit Wohnraum stellt der gemeinnützige Wohnbau mit seinen Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen, sowie dem betreuten Wohnen dar.
Die Vergabe dieser Wohneinheiten erfolgt über die jeweilige Gemeinde und wird in der Wohnungsvergaberichtlinie geregelt.
Im Podcast des ifs Wohnen finden Wohnungssuchende Tipps und Tricks rund um das Thema Wohnen.
Die Ausgestaltung der Förderhöhe richtet sich nach der aktuellen Neubauförderungsrichtlinie für den öffentlichen Wohnbau.
Hochwertige Spiel- und Begegnungsräume fördern ein gedeihliches Miteinanderwohnen, das auch durch ein gegenseitiges Kennenlernen im Rahmen einer Einzugsbegleitung bei neuen Wohnanlagen unterstützt wird. Wenn es doch Probleme in einer Siedlung gibt, werden über aktive Siedlungsarbeit Lösungsansätze gesucht.
Entscheidend für eine gute Nachbarschaft sind der gegenseitige respektvolle Umgang untereinander sowie der Umgang mit den Themen Lärm und gemeinschaftlich genutzten Räumen.
Einen Überblick über den aktuellen Bestand an gemeinnützigen Wohnungen in Vorarlberg sowie eine Analyse der antragstellenden Haushalte und der Wohnungsvergaben enthält der aktuelle Evaluierungsbericht samt Anhängen.
Ergänzende Förderungen:
- Kinderspielplätze und Gemeinschaftsflächen in Wohnanlagen
- Gemeinschaftsräume in Wohnanlagen
- Rückzahlbare Annuitätenzuschüsse
Rechtsgrundlagen:
Neubauförderungsrichtlinie in der geltenden Fassung
Vorarlberger Wohnbauförderungsgesetz in der geltenden Fassung
Sollten Sie Probleme mit dem Download der aktuellsten Formulare haben kann das daran liegen, dass Sie eine ältere Word-Version verwenden. Hier können Sie sich den Kompatibilitäts-Pack herunterladen, welcher das Öffnen der Formulare auch mit älteren Word-Versionen ermöglichen sollte. Außerdem finden Sie alle Formulare auch im Pdf-Format in unserer Formularsammlung.
Kontaktdaten
Wohnbauförderung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 8080
F +43 5574 511 923495
Kundenverkehr:
Persönliche Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Telefonischer Kontakt bzw. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.
Weitere Informationen
Weitere Berichte zur Siedlungsarbeit sowie zu Anträgen und Wohnungsvergaben finden Sie im Archiv.
Downloads
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Neubauförderungsrichtlinie 2025/2026 für den öffentlichen Wohnbau.pdf (0.9 MB)
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Neubauförderungsrichtlinie 2024 für den öffentlichen Wohnbau.pdf (0.9 MB)
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Anträge und Wohnungsvergaben – Anhänge zum Bericht 2023.pdf (8.1 MB)
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Anträge und Wohnungsvergaben – Anhänge zum Bericht 2022.pdf (9.7 MB)
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Siedlungsarbeit – Jahresbericht 2024 ifs Wohnen.pdf (1.7 MB)
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Siedlungsarbeit – Jahresbericht 2023 ifs Wohnen.pdf (1.4 MB)
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Leitfaden Nutzungsvereinbarung Gemeinschaftsräume.pdf (0.5 MB)