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Elektromobilität

Für Private, Gebietskörperschaften und Betriebe

Landesförderungen für Elektomobilität

Das Land Vorarlberg gewährt umfangreiche Unterstützungen für den Ausbau der Elektromobilität. Folgende Maßnahmen werden derzeit gefördert:

  • E-Ladeinfrastruktur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen

          Antragsformular     Richtline 2024

  • Elektrofahrzeuge im öffentlichen Interesse

          Antragsformular     Richtlinie 2024

  • Elektro-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

          Antragsformular     Richtlinie 2024

Die Förderungen sind mit der Elektromobilitätsförderung des Bundes kombinierbar.
 


Bundesförderungen für Elektromobilität

Eine Zusammenstellung der Bundesförderungen für E-Mobilität erhalten Sie auf der Website der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC): Abwicklungsstelle für E-Mobilitätsförderungen des Bundes

Bei Fragen zur Bundesförderung wenden Sie sich bitte direkt an die Abwicklungsstelle KPC:

Serviceteam E-Mobilität:
T: 01 31 6 31-747
E: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
 


Beratungen

Bei Fragen zum Thema Elektromobilität wenden Sie sich bitte an das Energieinstitut Vorarlberg:

Beratungen für Betriebe und Gemeinden
T: 05572 31 202-111
E: mobilitaetstelefon@energieinstitut.at  
Internet: Info- und Beratungsangebote des Energieinstituts

Beratungen für Bürger:innen:
Beratungen des Energieinstituts für Bürger:innen
 


Weitere Informationsangebote zum Thema Elektromobilität

Mit dem Thema Elektromobilität sind vielfältige Fragen verbunden für Nutzer:innen und Betreiber:innen verbunden.

Landesbroschüre Umwelteffekte von Elektromobilität
Online-Ladestellenverzeichnis der E-Control

Kontaktdaten

Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 26105

F +43 5574 511 926195

wirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.