Elektromobilität
Für Private, Gebietskörperschaften und Betriebe
Landesförderungen für Elektomobilität
Das Land Vorarlberg gewährt umfangreiche Unterstützungen für den Ausbau der Elektromobilität. Folgende Maßnahmen werden derzeit gefördert:
- E-Ladeinfrastruktur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen
Antragsformular Richtline 2024
- Elektrofahrzeuge im öffentlichen Interesse
Antragsformular Richtlinie 2024
- Elektro-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Antragsformular Richtlinie 2024
Die Förderungen sind mit der Elektromobilitätsförderung des Bundes kombinierbar.
Bundesförderungen für Elektromobilität
Eine Zusammenstellung der Bundesförderungen für E-Mobilität erhalten Sie auf der Website der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC): Abwicklungsstelle für E-Mobilitätsförderungen des Bundes
Bei Fragen zur Bundesförderung wenden Sie sich bitte direkt an die Abwicklungsstelle KPC:
Serviceteam E-Mobilität:
T: 01 31 6 31-747
E: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
Beratungen
Bei Fragen zum Thema Elektromobilität wenden Sie sich bitte an das Energieinstitut Vorarlberg:
Beratungen für Betriebe und Gemeinden
T: 05572 31 202-111
E: mobilitaetstelefon@energieinstitut.at
Internet: Info- und Beratungsangebote des Energieinstituts
Beratungen für Bürger:innen:
Beratungen des Energieinstituts für Bürger:innen
Weitere Informationsangebote zum Thema Elektromobilität
Mit dem Thema Elektromobilität sind vielfältige Fragen verbunden für Nutzer:innen und Betreiber:innen verbunden.
Landesbroschüre Umwelteffekte von Elektromobilität
Online-Ladestellenverzeichnis der E-Control
Kontaktdaten
Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 26105
F +43 5574 511 926195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.