Elektromobilität
Für Private, Gebietskörperschaften und Betriebe
Landesförderungen für Elektomobilität
Das Land Vorarlberg gewährt umfangreiche Unterstützungen für den Ausbau der Elektromobilität. Folgende Maßnahmen werden derzeit gefördert:
- E-Ladeinfrastruktur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen
- Elektrofahrzeuge im öffentlichen Interesse
- Elektro-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Die Richtlinien und Antragsformulare finden Sie im untenstehenden Downloadbereich.
Die Förderungen sind mit der Elektromobilitätsförderung des Bundes kombinierbar.
Bundesförderungen für Elektromobilität
Eine Zusammenstellung der Bundesförderungen für E-Mobilität erhalten Sie auf der Website der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC): Abwicklungsstelle für E-Mobilitätsförderungen des Bundes
Bei Fragen zur Bundesförderung wenden Sie sich bitte direkt an die Abwicklungsstelle KPC:
Serviceteam E-Mobilität:
T: 01 31 6 31-747
E: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
Beratungen
Bei Fragen zum Thema Elektromobilität wenden Sie sich bitte an das Energieinstitut Vorarlberg:
Beratungen für Betriebe und Gemeinden
T: 05572 31 202-111
E: mobilitaetstelefon@energieinstitut.at
Internet: Info- und Beratungsangebote des Energieinstituts
Beratungen für Bürger:innen:
Beratungen des Energieinstituts für Bürger:innen
Weitere Informationsangebote zum Thema Elektromobilität
Mit dem Thema Elektromobilität sind vielfältige Fragen verbunden für Nutzer:innen und Betreiber:innen verbunden.
Landesbroschüre Umwelteffekte von Elektromobilität
Online-Ladestellenverzeichnis der E-Control
Kontaktdaten
Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 26105
F +43 5574 511 926195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.
Downloads
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Antragsformular E-Ladeinfrastruktur Mehrwohnungshäuser 2023-2024.pdf (0.6 MB)
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Richtlinie E-Ladeinfrastruktur für bestehende Mehrwohnungshäuser 2023-24.pdf (0.6 MB)
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Antragsformular E-Fahrzeuge im öffentlichen Interesse 2024 (2).pdf (0.6 MB)
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Richtlinie E-Fahrzeuge im öffentlichen Interesse 2024.pdf (0.2 MB)
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Richtlinie Elektro-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge zur gewerblichen Nutzung 2024.pdf (0.1 MB)