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Düngung mit Klärschlammkomposten in der Landwirtschaft

Seit Ende der 90er Jahre wird in Vorarlberg Klärschlamm in kompostierter Form in der Landwirtschaft für die Düngung verwendet. Auch mit dem neuen Vorarlberger Gesetz zum Schutz der Bodenqualität ist eine bodengebundene Verwendung, insbesondere im Hinblick auf die endliche Ressource Phosphor, zulässig.

Im Jahr 2019 wurde in Vorarlberg insgesamt etwa 2.100 m³ Klärschlammkompost als Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt. Umgerechnet entspricht das etwa 15.400 kg Phosphat (berechnet als P2O5), welches auf etwa 270 ha Fläche im Rheintal und Walgau ausgebracht wurde. Die in der Landwirtschaft eingesetzt Menge an KS-Kompost ist in den letzten Jahren stark rückläufig.
Für eine Düngung mit Klärschlammkomposten kommen im Landwirtschaftsbereich nur Flächen in Betracht, für die ein Bodengutachten vorliegt und die auf Grund ihrer Bodeneigenschaften für eine Kompostausbringung geeignet sind. Durch ein Datenverbundsystem, die so genannte Klärschlammbuchhaltung, können fachliche Auswertungen zu ausgebrachten Kompostmengen und Qualitäten getätigt werden.

Schwerpunkt des Klärschlammkontrollberichts 2019 liegt auf den Auswertungen der jährlich vom Umweltinstitut durchgeführten Kontrolluntersuchungen von langjährig mit Klärschlammkompost gedüngten Böden. Im Labor des Umweltinstituts wurden neben Düngeparametern auch anorganische und organische Schadstoffe untersucht und ausgewertet. 

Die Ergebnisse zeigen, dass es auch bei langjährigem Klärschlammkomposteinsatz zu keinen Grenzwertüberschreitungen bei den untersuchten Schwermetallen gekommen ist. Überdurchschnittlich hoch sind jedoch die Gehalte von Mineralölkohlenwasserstoffen (KW-Index) in Oberböden, die langjährig mit Klärschlammkompost gedüngt wurden. Die gemessenen KW-Gehalte lagen zwischen <50 und 380 mg/kg Boden. Der Vorsorgewert von 200 mg/kg wurde an fünf Standorten überschritten. Sehr hoch sind auch die Phosphatgehalte in Ackerböden. Diese hohen P-Gehalte lassen sich nur durch eine zusätzliche Phosphat-Düngung mit Mineraldüngern, sowie der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern erklären. Da die gesetzliche Vorgabe nur dann eine Klärschlammkompostverwendung vorsieht, wenn der Boden einen Phosphordüngerbedarf aufzeigt, sind diese überversorgten Ackerböden nicht mehr für eine Düngung mit Klärschlammkompost geeignet.

Weitere aktuelle Informationen zum Kontrollsystem, zur regionalen Verteilung und zur Qualität der Klärschlammkomposte finden Sie im Klärschlammkompost Bericht 2019.

Bericht über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 86/278/EWG
Die Klärschlammrichtlinie (86/278/EWG) gibt den Rahmen vor, unter welchen Bedingungen Klärschlamm in der Landwirtschaft verwendet werden kann und welche Aufzeichnungen über die Verwendung von Klärschlamm geführt werden müssen. Informationen über die Umsetzung der Richtlinie und statistische Daten über die Klärschlammausbringung werden mittels Fragebogen durch die EU erfasst. Dieser Fragebogen ist seit dem Jahr 2022 jährlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Den ausgefüllten Fragebogen des jeweils letzten Jahres finden Sie im Downloads-Bereich.
 

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