Double Check.
Netzwerk für Kultur und Bildung in Vorarlberg
Als Förderprogramm des Landes war Double Check bereits in aller Munde. Über viele Jahre wurden so Kooperationen zwischen Bildungs- und Kulturinstitutionen angeregt. Das Potential ist enorm. Ein nächster Schritt wurde nötig. Die Bildungsdirektion und die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg führen die Erfolgsgeschichte fort und haben im Sommer 2021 „Double Check. Netzwerk für Kultur und Bildung in Vorarlberg“ gegründet. Getragen von Land und Bund – auch der OeaD ist mit im Boot – gibt es nun mehr finanzielle und personelle Ressourcen. Melanie Greußing, die neue Geschäftsführerin, ist an jedem Schultag erreichbar und freut sich auf Kontakte, Projekte wie Anfragen. Double Check ist Service-, Anlauf-, Koordinations- und Fördersstelle für Pädagog:innen, Kunst- und Kulturproduzierende, Lehrlingsausbildner:innen, Kinder und Jugendliche. Viele Kräfte werden gebündelt, stärken sich gegenseitig und wirken gemeinsam. Ziel ist es Kunst und Kultur nachhaltig in unserem Bildungssystem zu verankern. Double Check vernetzt, ermöglicht, initiieret, baut Barrieren ab, ist unbürokratisch. Kultur und Bildung gehen aufeinander zu, nehmen ihre Verantwortung wahr, kooperieren, befruchten sich gegenseitig. Im Fokus stehen Kinder vom Elementarschulalter bis hin zu Heranwachsenden in höheren Schulen und Lehrlinge.
Ideen für Projekte an der Schnittstelle von Kunst, Kultur und Bildung? Nehmen Sie direkt Kontakt mit Melanie auf oder füllen Sie das Onlineformular unter double-check.at in nur wenigen Minuten aus.
Kontaktdaten
Marktstraße 40 / 8, 6845 Hohenems
Melanie Greußing
T +43 681 84126862
Kontaktdaten
Kultur
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz
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F +43 5574 511 922395
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Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.