Corona-Virus: Was tut die Europäische Union im Gesundheitsbereich?
Für die Gesundheitspolitik sind in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig, die Europäische Union „ergänzt“ die Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Der Beschluss zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren regelt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission für Situationen wie die derzeitige, ermöglicht Informationsaustausch und Koordinierung von Vorsorge- und Gegenmaßnahmen.
ECDC unterstützt Kommission und Mitgliedstaaten
Unterstützt werden Kommission und Mitgliedstaaten bei ihren gemäß Beschluss zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren erfolgenden Koordinierungsaktivitäten u.a. von dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), und zwar im Hinblick auf Risikobewertungen, Falldefinitionen für die Diagnose und einheitliche Meldung von Verdachtsfällen und bestätigten Fällen, Infektionsprävention und -kontrolle in Gesundheitseinrichtungen, aktualisierte Informationen zu Therapeutika und Impfstoffen.
Koordination der Testungen, der sozialen Maßnahmen und der „Exit-Strategie“
So hat die Europäische Kommission z. B. Empfehlungen für soziale Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, einen Leitfaden für nationale Corona-Teststrategien und Leitlinien für Corona-Testungen angenommen. Sie wurden gemeinsam mit dem neuen Expertengremium aus Epidemiologen und Virologen, das von der Kommission im Zusammenhang mit der Corona-Krise eingesetzt wurde, ausgearbeitet.
Durch Anfang April 2020 vorgelegte Leitlinien will die Kommission die grenzüberschreitende Soforthilfe im Gesundheitswesen koordinieren, Angebot und Nachfrage sollen z. B. im Hinblick auf die Aufnahme von Patienten/innen u.a. zur Intensivpflege und auf die Zurverfügungstellung von medizinischem Personal abgestimmt werden.
Die Aufhebung der infolge der Ausbreitung des Corona-Virus getroffenen Eindämmungsmaßnahmen soll koordiniert erfolgen. Deshalb hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen europäischen Ausstiegsfahrplan vorgelegt. Dieser enthält konkrete Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, wie eine schrittweise Vorgangsweise, ein koordiniertes Vorgehen an den Binnengrenzen etc.
Freier Binnenmarkt für medizinische Ausrüstung, Kontrolle der Drittstaaten-Ausfuhr
Um die Versorgung mit medizinischer Ausrüstung in der EU sicherzustellen, bedürfen Ausfuhren von Schutzausrüstung in Drittstaaten gemäß einer im Eilverfahren beschlossenenDurchführungsverordnung einer Genehmigung durch die EU-Mitgliedstaaten. Demgegenüber dürfen innerhalb des EU-Binnenmarkts keine Beschränkungen eingeführt werden – Deutschland hat z. B. sein Exportverbot für medizinische Güter innerhalb der EU auf Intervention der Kommission aufgehoben. Die Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern wurde vorübergehend von Zöllen und Mehrwertsteuer befreit.
Gemeinsame Beschaffung, Steigerung der Produktion von medizinischer Ausrüstung
Medizinische Ausrüstung, wie Diagnose-Kits und Beatmungsgeräte sowie persönliche Schutzausrüstung wie Atemmasken sind knapp. Die Europäische Kommission hat daher mit den Mitgliedstaaten gemeinsame Beschaffungen eingeleitet. Zudem legt die Kommission selbst im Rahmen der Notfall-Reserve rescEU einen strategischen Vorrat an medizinischen Ausrüstungen an.
Notwendig ist es aber auch, die Produktionskapazitäten in der Europäischen Union zu steigern: hier unterstützt die Kommission z.B. die Unternehmen bei der Einhaltung der dafür einzuhaltenden Normen, indem diese kostenlos zur Verfügung gestellt werden bzw. wurden neue Normen erlassen, die schnellere Konformitätsbewertungsverfahren ermöglichen.
Mobiles App zur Kontaktnachverfolgung
Die Europäische Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Mobil-Apps bzw. von deren Nutzung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Kommission und Mitgliedstaaten erstellen zusammen ein EU-Instrumentarium zur Nutzung von Mobil-Apps, ebenso wie Leitlinien für den Datenschutz in diesem Kontext. Das EU-Instrumentarium soll den Mitgliedstaaten eine praktische Orientierungshilfe mit grundlegenden Anforderungen an diese Apps bieten und dadurch eine abgestimmte Anwendung dieser Apps in EU-Mitgliedstaaten sicherstellen.
Weiteren Informationen
Einen Überblick über die Maßnahmen der Kommission im Gesundheitsbereich finden Sie hier.
Kontaktdaten
Europaangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 20305
F +43 5574 511 920395
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb