CERV-Programm 2021-2027
Das EU-Programm Bürger/innen, Gleichstellung, Rechte und Werte (Citizens, Equality, Rights and Values / kurz CERV) fördert Projekte zum Thema bürgerschaftliches Engagement, Gleichstellung für alle und die Umsetzung von Rechten und EU-Werten sowie Teilhabe und Gewaltprävention mit einem Budget von rund 1,55 Mrd. Euro.
Das EU-Programm "Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte" (Citizens, Equality, Rights and Values – kurz CERV) setzt sich den Schutz und die Förderung der Rechte und Werte der Europäischen Union zum Ziel.
CERV verknüpft und führt die Aktivitäten der Vorgängerprogramme der Periode 2014-2020 „Europa für Bürgerinnen und Bürger" sowie "Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft" fort. Neu ist eine deutliche Schwerpunktsetzung auf die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Förderschwerpunkte
Das Programm stützt sich auf vier Säulen:
- Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung – Förderung der Rechte, des Diskriminierungsverbots und der Gleichstellung, einschließlich der Geschlechtergleichstellung, und Voranbringen der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und des Diskriminierungsverbots
- Bürgerbeteiligung und Teilhabe – Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union sowie des Austauschs zwischen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Mitgliedstaaten und Sensibilisierung für ihre gemeinsame europäische Geschichte
- Daphne – Bekämpfung von Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder
- Werte der Union – Schutz und Förderung der Werte der Union
Kontaktstelle in Österreich
Kontaktstelle in Österreich für dieses Programm ist die nationale CERV-Kontaktstelle beim Bundeskanzleramt.
Kontaktdaten
Europaangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 20305
F +43 5574 511 920395
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb