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Breitbandförderung für Unternehmen

Die Verfügbarkeit einer flächendeckenden und hochwertigen Breitband-Infrastruktur ist für einen Wirtschaftsstandort ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Ziel der Förderung ist es, Unternehmen, in allen Regionen des Landes bei der Herstellung des Zugangs zu einer leistungsfähigen Breitband-Infrastruktur zu unterstützen.

Ziel der Förderung ist es, Unternehmen in allen Regionen, bei der Herstellung eines Zugangs zu einer gigabit-fähigen Breitband-Infrastruktur zu unterstützen.


Förderwerbende sind Kleinst-, Klein- und Mittlere Unternehmen (KMU´s) der gewerblichen Wirtschaft. Die Definition für kleine und mittlere Unternehmen wird gemäß der Empfehlung der EU-Kommission in folgende vier Kriterien aufgegliedert:

► Mitarbeiteranzahl

► Umsatz oder Bilanzsumme

► Eigenständigkeit


Die Förderhöhe beträgt bei Kleinst- und Kleinunternehmen 50 % und bei mittleren Unternehmen 30 %, der vom Förderwerber getragenen förderfähigen Errichtungs- und Herstellungskosten für einen gigabit-fähigen Breitbandanschluss. 

Förderbare Investitionen sind:

► Kosten des Glasfaserkabels inkl. Leerverrohrung

► Kosten für die Verlegung der Kabel inkl. Grabungsarbeiten

► Erforderliche passive Komponenten für den Anschluss

► Nicht förderbar sind laufende Kosten, Lizenzgebühren, aktive Netzkomponenten

 

Für Kleinst- und Kleinunternehmen beträgt die Untergrenze der förderbaren Investitionskosten € 3.000. Die maximale Förderhöhe beträgt € 15.000 pro anzubindenden Standort des Förderwerbers.

Für Mittelunternehmen beträgt die Untergrenze der förderbaren Investitionskosten €10.000 der förderbaren Investitionskosten. Die maximale Förderhöhe beträgt € 30.000 pro anzubindenden Standort des Förderwerbers.

 

Richtlinie     I     Förderantrag