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Zurück Boden-Überwachungsmechanismus soll die Bodengesundheit verbessern

Boden-Überwachungsmechanismus soll die Bodengesundheit verbessern

Um dem Grünen Deal und den Klimazielen gerecht zu werden, hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen soliden und kohärenten Überwachungsmechanismus für Böden innerhalb der EU vorgelegt. Die Mitgliedstaaten sollen anhand der gewonnen Daten Maßnahmen zum Schutz und Restaurierung ungesunder Böden treffen. Dadurch sollen Böden bis 2050 gesund gehalten oder gegebenenfalls wiederhergestellt werden.

Um gesunde Böden innerhalb der EU bis 2050 zu gewährleisten, präsentierte die Europäische Kommission Anfang Juli 2023 einen Vorschlag zur Überwachung und Resilienz von Böden. Durch die Instandhaltung gesunder und Wiederherstellung ungesunder Böden soll einerseits dem Klimaschutz Rechnung getragen, andererseits die Nahrungsversorgung und die Lebensqualität der EU-Bürger/innen gesichert werden.

Status Quo: Bodenqualität ist verbesserungsfähig

Wissenschaftliche Erkenntnisse prophezeien eine weitere Verschlechterung der Bodenqualität. Aktuell sind laut Europäischer Kommission über 60% der heimischen Böden geschädigt. Zurückzuführen ist dies auf die nicht nachhaltige Landwirtschaft, die übermäßige Bodenversiegelung und auf zerstörerische Wetterereignisse. Derzeit genießen Böden in der EU nicht den gleichen rechtlichen Schutz wie Luft und Wasser; die Kommission hat daher einen Richtlinienvorschlag vorgelegt.

Wie soll der Bodenschutz verbessert werden?

Der Richtlinienvorschlag liefert eine einheitliche Definition des Begriffs Bodengesundheit und schafft einen umfassenden und kohärenten Überwachungsrahmen. Die Mitgliedstaaten sollen zunächst den Zustand aller Böden in ihrem Hoheitsgebiet an bestimmten Bodenprobenahmestellen überprüfen und anschließend bewerten; Böden werden als gesund oder ungesund beurteilt und die Öffentlichkeit über die Bewertungen informiert. Eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung soll in der EU zur Norm werden. Die Mitgliedstaaten müssen empfohlene und zu vermeidende Praktiken der Bodenbewirtschaftung festlegen, auch die Sanierung kontaminierter Standorte wird vorgegeben.

Kritik des Europaausschusses des Vorarlberger Landtags an Teilaspekten des Vorschlags

Nach rechtlicher Prüfung hat der Europaausschuss des Vorarlberger Landtags einige juristische Kritikpunkte am Richtlinienvorschlag verabschiedet. So kann die pauschale Bewertung eines Bodens als gesund oder ungesund zwischenstaatlich nicht verglichen werden, da jeder Mitgliedstaat die Möglichkeit hat, eigene ambitioniertere Richtwerte festzusetzen. Die Einstufungen sind somit nicht vergleichbar. Eine Bodengesundheitszertifizierung steuert nur marginal zum Bodenschutz bei, bringt aber einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich. Was die im Richtlinienvorschlag definierten Grenzwerte für Bodenersion betrifft, würden diese in Österreich bzw. Vorarlberg zum einem gewissen Grad Landnutzungsänderungen erfordern – dies ist durch die für den Richtlinienvorschlag gewählte Kompetenzgrundlage nicht gedeckt.

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