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Blauzungenkrankheit - BTV 3 in Vorarlberg

Die Blauzungenkrankheit ist derzeit in Vorarlberg noch lokal auf die Gemeinden am Bodensee, das Leiblachtal, dem Pfänderstock und den Vorderwald sowie Egg begrenzt. Es gibt schon Fälle in Dornbirn, Vorderland und großem Walsertal. Aufgrund der dynamischen Verbreitung wird dringend die Impfung von Schaf- und Rinderbeständen empfohlen. BTV-3 Impfstoffe reduzieren die Schwere des Krankheitsverlaufes. Die Impfung ist über den Betreuungstierarzt anzumelden. Für den Menschen geht vom Blauzungenvirus keine Gefahr aus.

Seit Ende Juli berichten Länder im Nordwesten Mitteleuropas (NL, BE, DE) über einen „explosionsartigen“ Anstieg an Ausbrüchen mit dem Serotyp 3 und zahlreichen erkrankten Tieren. Im selben Zeitraum hat sich die Blauzungenkrankheit sehr rasch auf weitere Gebiete Richtung Südwesten ausgebreitet und wurde in den letzten Tagen unter Anderem in CH, LUX und im Allgäu festgestellt.

Untersuchungen für den innergemeinschaftlichen Handel haben ergeben, dass wie schon vermutet, die Blauzungenkrankheit in Vorarlberg schon etabliert hat, derzeit noch einen Schwerpunkt auf die Gemeinden am Bodensee, das Leiblachtal, dem Pfänderstock und den Vorderwald sowie Egg begrenzt. Einzelne Fälle sind in Dornbirn, Vorderland und großem Walsertal aufgrteten.

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT) ist eine anzeigepflichtige aber nicht ansteckende Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen, Kamelartiger und wildlebender Wiederkäuer. Die Übertragung des Erregers erfolgt durch Stechmücken (Gnitzen). 

Der derzeit in Mitteleuropa kursierende Serotyp 3 führt vor allem bei Schafen zu schweren Krankheitserscheinungen und einer hohen Mortalität (Todesfälle). Auch Rinder zeigen bei dieser Virusvariante häufig deutliche Symptome und starken Leistungsrückgang.   

Symptome: Fieber, Fressunlust, Speichelfluss, Hyperämie der Mund- und Nasenschleimhaut, Ersosionen und Nekrosen der Schleimhäute des Kopfes, geschwollene Lippen, Entzündungen des Kronsaumes, Lahmheiten, Rückgang der Milchleistung, Aborte. Das infektiöse Virus ist bei Schafen bis zu einem Monat nach der Infektion nachweisbar, bei Rindern bis zwei Monate. 

Eine Impfung gegen BTV-3 stellt in der gegenwärtigen Situation die wirksamste Maßnahme dar, um Tiere vor Krankheit und einem möglichen Tod zu schützen. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo-Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut in Deutschland empfiehlt mit großer Dringlichkeit, gefährdete Wiederkäuer unverzüglich mit einem der zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe zu impfen. Stellungnahme der StIKo-Vet.

Die Veterinärabteilung empfiehlt ausdrücklich die Impfung von Schafen und Rindern gegen BTV-3. Die Anmeldung zur Impfung erfolgt über die Betreuungstierärzte. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt das Land Vorarlberg. Die Kosten für die Impfung hat der Tierhalter zu tragen. Der Impfstoff muss bestellt werden und durch das verbreitete Vorkommen, kann es zu Lieferengpässen kommen. Mittlerweile sind landesweit über 18.000 Rinder sowie 5.000 Schafe und 1.000 Ziegen zur Impfung angemeldet bzw. zu einem guten Teil bereits geimpft! 

Ein Gesundheitsprogramm des TGD ist beschlossen und unter Downloads zum Herunterladen. Geimpfte Tiere, die im Zusammenhang mit der Impfung oder später an einer Infektion mit dem Blauzungenvirus desselben Stammes verenden, werden entschädigt. Nicht geimpfte Tiere werden nicht entschädigt! Übrigens ist das Fehlen der Auffrischung nach 3 Wochen beim Rind auch ein Mangel hinsichtlich der Durchführung des Gesundheitsprogramms: ein Ausfall eines Rindes Monate nach der ersten Impfung begründet somit keinen Entschädigungsanspruch! Derzeit hat eine Impfung für das Verbringen ins Auslang noch keinen Vorteile. Gespräche laufen und es könnte zu Änderungen diesbezüglich kommen.

Die Dynamik in Vorarlberg und mittlerweile weite Verbreitung in Vorarlberg führt dazu, dass seit 10.10.2024 Bestimmungen der Phase 2 für die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit gelten: Die Krankheit ist meldepflichtig, aber es erfolgt keine Betriebs- oder Einzeltiersperre. Klinisch erkrankte Tiere dürfen nicht verbracht werden. Der Betreuungstierarzt kann eine klinische Erkrankung den  Amtstierärzten melden oder mittels online-Formular direkt an die AGES schicken. Die Kosten für die Laboruntersuchungen und den Versand mit medlog trägt der Bund. Bei Verenden oder Euthanasie von Tieren empfänglicher Arten ist unverzüglich der Amtstierarzt zu verständigen um ggfs. Proben zu ziehen (Meldepflicht). Alle positiven BT- Fälle werden im VIS erfasst.

Handel im IGH: BTV-3 freie Länder verlangen eine Repellentbehandlung 14 Tage vor Blutprobennahme. Ein negatives PCR-Ergebnis hat eine Gültigkeitsdauer von 7 Tagen.

Aktuelle Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums zur Situation, Impfung, Maßnahmen und Handel 

Steckbrief der Blauzungenkranheit: AGES - Symptome, Diagnostik, Therapie

FAQs zur Blauzungenkrankheit

Erfahrungsberichte von Ausbrüchen bei Rindern und Schafen von deutschen Tierärzten (Seuchenverlauf, Impfergebnisse):  TGD- Webinar zum nachsehen auf Youtube

 

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