Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz: engere Zusammenarbeit beschlossen
Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied, unterhält aber enge Beziehungen zur Europäischen Union. Diese werden durch eine Vielzahl von Abkommen geregelt. So gilt im Verhältnis zur Schweiz u.a. die Arbeitnehmer- und Niederlassungsfreiheit. Die Schweiz beteiligt sich auch finanziell an der EU-Integration. Nach langen Verhandlungen haben sich die EU und die Schweiz kurz vor Weihnachten 2024 auf ein Paket von Abkommen geeinigt, mit dem die Beziehungen vertieft und ausgebaut werden sollen.
Beziehungen EU-Schweiz
Ein umfassendes Vertragswerk von bilateralen Abkommen bildet die Grundlage für die Beziehungen der EU zur Schweiz. Zwischen Schweiz und EU bestehen rund 20 grundlegende Abkommen in u.a. den Bereichen Freihandel, Versicherungen, Zoll, Personenfreizügigkeit, Landwirtschaft, Forschung, Land- und Luftverkehr, Grenzabbau, Asylwesen etc. sowie über weitere 100 Abkommen. Eine Auflistung aller geltenden Abkommen finden Sie hier.
Dieses dichte Netz an Abkommen hat sich seit dem im Jahr 1972 abgeschlossenen Freihandelsabkommen in mehreren Etappen entwickelt. Einen Überblick über die historische Entwicklung finden Sie hier.
Zwischen 2014 und 2021 haben die EU und die Schweiz ein sog. Rahmenabkommen verhandelt, eine Bedingung der EU für den weiteren Ausbau der bilateralen Beziehungen. 2021 wurden die Verhandlungen von Schweizer Seite beendet, 2024 wurden die Verhandlungen wiederaufgenommen und kurz vor Weihnachten abgeschlossen: die EU und die Schweiz haben sich auf ein breit angelegtes Paket von Abkommen geeinigt, mit dem die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz vertieft und ausgebaut werden sollen. Im Gegensatz zum Rahmenabkommen handelt es sich bei dem aktuellen Paket nicht um ein einziges übergeordnetes Abkommen, vielmehr besteht es aus mehreren gesonderten Abkommen. Es werden entweder bestehende Abkommen aktualisiert oder neu abgeschlossen. In diese Abkommen werden auch die vereinbarten institutionellen Lösungen und Lösungen im Bereich der staatlichen Beihilfe integriert.
Was änder sich im Bereich der Personenfreizügigkeit?
Ein schon seit 2002 bstehendes Abkommen ist das Abkommen über die Personenfreizügigkeit, das große Teile jener Grundregeln des freien Personenverkehrs übernimmt, wie sie innerhalb der EU gelten. Auch Schweizer bzw. EU-Staatsangehörige haben ein Aufenthalts- und Arbeitsrecht in der EU bzw. in der Schweiz. Die wichtigste Änderung in diesem Abkommen besteht darin, dass die Schweiz geltende und künftige Rechtsvorschriften der EU über die Freizügigkeit und die Entsendung von Arbeitnehmern anwenden wird. Die bestehende Schutzklausel wird konkretisiert. Das Abkommen enthält Ausnahmen von der Anwendung von EU-Vorschriften in Bereichen, die für die Schweiz besonders heikel sind, z. B. in Bezug auf die Ausweisung und den ständigen Aufenthalt von nicht erwerbstätigen Personen und Studierenden. Allerdings müssen künftig Studierende aus EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf Gebühren für öffentliche Universitäten gleich wie Schweizer/innen behandelt werden.
Die Schweiz wirkt zudem schon derzeit am Schengen-Raum zum Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen, am Dublin-System zur Bestimmung der Zuständigkeit bei Asylanträgen sowie an den Forschungs- und Mobilitätsprogrammen der EU mit.
Welche weiteren Abkommen werden geändert bzw. neu geschaffen?
Vier weitere Abkommen - neben jenem über Personenfreizügigkeit - , durch die der Schweiz bereits Zugang zum EU-Binnenmarkt gewährt wird, werden modernisiert. Die Abkommen betreffen den Luftverkehr, den Landverkehr, Konformitätsbewertungen und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. In jedem Abkommen wird der Weiterentwicklung der EU-Rechtsvorschriften Rechnung getragen. Außerdem wird sichergestellt, dass die Anpassungen dynamisch vorgenommen werden. Die Abkommen werden einen wirksamen Streitbeilegungsmechanismus enthalten, und gegebenenfalls greifen die Vorschriften für staatliche Beihilfen.
Neue Abkommen werden in folgenden Bereichen abgeschlossen:
- Abkommen über Lebensmittelsicherheit
- Abkommen im Bereich Gesundheit: die Schweiz beteiligt sich an EU-Mechanismen und -Einrichtungen wie dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und am Frühwarn- und Reaktionssystem
- Stromabkommen: die Schweiz beteiligt sich am EU-Elektrizitätsbinnenmarkt
- Abkommen über die Assoziierung der Schweiz mit EU-Programmen: Horizont Europa, Euratom für Forschung und Ausbildung, ITER/F4E (Fusion for Energy), Digitales Europa, Erasmus+ sowie EU4Health
- Abkommen über die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Weltraumorganisation
Finanzielle Beiträge der Schweiz für die EU-Integration
Als Gegenleistung für ihre teilweise Integration in den Binnenmarkt der EU hat die Schweiz bereits bisher finanzielle Beiträge zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in den nach 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten geleistet, und zwar einen ersten und einen zweiten Erweiterungsbeitrag von jeweils 1,3 Mrd. CHF.
Im neuen Abkommen über den regelmäßigen und fairen finanziellen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU wird ein ständiger Mechanismus für den regelmäßigen und fairen finanziellen Beitrag der Schweiz zur Kohäsion innerhalb der EU eingerichtet. Im Zeitraum vom Inkrafttreten des Pakets bis 2036 wird jährlich eine Zahlung in Höhe von 375 Mio. Euro geleistet. Darüber hinaus wird es ab Ende 2024 eine jährliche Zahlung in Höhe von fast 140 Mio. Euro geben.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Beziehungen EU-Schweiz finden Sie auf den Webseiten des Europäischen Auswärtigen Dienstes EEAS und auf den Webseiten des Eidgenössischen Departments für auswärtige Angelegenheiten EDA.
Informationen zum kürzlich abgeschlossenen Verhandlungspaket finden Sie auf den Webseiten der Europäischen Kommission sowie F & A und au fden Webseiten des EDA.
Stand: 17. Jänner 2025
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