Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz
Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied. Was aber viele nicht wissen: die Schweiz unterhält enge Beziehungen zur Europäischen Union. Diese werden durch eine Vielzahl von Abkommen geregelt. So gilt im Verhältnis zur Schweiz u.a. die Arbeitnehmer- und Niederlassungsfreiheit. Und die Schweiz beteiligt sich auch finanziell an der EU-Integration.
Abkommen EU-Schweiz
Ein umfassendes Vertragswerk von bilateralen Abkommen bildet die Grundlage für die Beziehungen der EU zur Schweiz. Zwischen Schweiz und EU bestehen rund 20 grundlegende Abkommen in u.a. den Bereichen Freihandel, Versicherungen, Zoll, Personenfreizügigkeit, Landwirtschaft, Forschung, Land- und Luftverkehr, Grenzabbau, Asylwesen etc. sowie über weitere 100 Abkommen. Eine Auflistung aller geltenden Abkommen finden Sie hier.
Dieses dichte Netz an Abkommen hat sich seit dem im Jahr 1972 abgeschlossenen Freihandelsabkommen in mehreren Etappen entwickelt. Einen Überblick über die historische Entwicklung finden Sie hier.
Zwischen 2014 und 2021 haben die EU und die Schweiz ein sog. Rahmenabkommen verhandelt, eine Bedingung der EU für den weiteren Ausbau der bilateralen Beziehungen. 2021 wurden die Verhandlungen von Schweizer Seite beendet, 2024 wurden die Verhandlungen wiederaufgenommen.
Personenfreizügigkeitsabkommen
Eines der Abkommen, das Abkommen über die Personenfreizügigkeit, übernimmt große Teile jener Grundregeln des freien Personenverkehrs, wie sie innerhalb der EU gelten. Auch Schweizer bzw. EU-Staatsangehörige haben ein Aufenthalts- und Arbeitsrecht in der EU bzw. in der Schweiz. Die Schweiz wirkt u.a. am Schengen-Raum zum Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen, am Dublin-System zur Bestimmung der Zuständigkeit bei Asylanträgen sowie an den Forschungs- und Mobilitätsprogrammen der EU mit.
Finanzielle Beiträge der Schweiz für die EU-Integration
Als Gegenleistung für ihre teilweise Integration in den Binnenmarkt der EU leistet die Schweiz finanzielle Beiträge zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in den nach 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten, und zwar einen ersten und einen zweiten Erweiterungsbeitrag von jeweils 1,3 Mrd. CHF.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Beziehungen EU-Schweiz finden Sie auf den Webseiten des Europäischen Auswärtigen Dienstes EEAS und auf den Webseiten des Eidgenössischen Departments für auswärtige Angelegenheiten EDA.
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Europaangelegenheiten
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