Bestattungsrecht
Der Umgang mit und die Bestattung von Leichen sind in Vorarlberg im Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG.), LGBl. Nr. 58/1969, in der geltenden Fassung, festgelegt.
Im Einzelnen enthält das Bestattungsgesetz Regelungen über
- das Verhalten gegenüber Leichen,
- die Verfügung über Leichen,
- die Totenbeschau, die Leichenöffnung,
- die Maßnahmen vor der Bestattung (Aufbahrung, Versargung, Beförderung, Überführung),
- die Bestattung und Enterdigung (Erdbestattung, Feuerbestattung),
- die gemeindlichen Bestattungsanlagen (Errichtung, Erhaltung und Verwendung, Benützungsrechte, Gebühren usw.),
- die konfessionellen Bestattungsanlagen und die privaten Urnenstätten.
Mit Verordnung der Landesregierung, LGBl. Nr. 29/2014, wurden Form und Inhalt der Todfallsanzeige, der Todesbescheinigung, des Totenbeschauscheines, des Behandlungsberichtes und des Leichenpasses sowie die Durchführung der Totenbeschau festgelegt.
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