Asset-Herausgeber

Zurück Bestattungsrecht

Bestattungsrecht

Der Umgang mit und die Bestattung von Leichen sind in Vorarlberg im Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG.), LGBl. Nr. 58/1969, in der geltenden Fassung, festgelegt.

Im Einzelnen enthält das Bestattungsgesetz Regelungen über

  • das Verhalten gegenüber Leichen,
  • die Verfügung über Leichen,
  • die Totenbeschau, die Leichenöffnung,
  • die Maßnahmen vor der Bestattung (Aufbahrung, Versargung, Beförderung, Überführung),
  • die Bestattung und Enterdigung (Erdbestattung, Feuerbestattung),
  • die gemeindlichen Bestattungsanlagen (Errichtung, Erhaltung und Verwendung, Benützungsrechte, Gebühren usw.),
  • die konfessionellen Bestattungsanlagen und die privaten Urnenstätten.

Mit Verordnung der Landesregierung, LGBl. Nr. 29/2014, wurden Form und Inhalt der Todfallsanzeige, der Todesbescheinigung, des Totenbeschauscheines, des Behandlungsberichtes und des Leichenpasses sowie die Durchführung der Totenbeschau festgelegt.

Kontaktdaten

Gesundheit und Sport

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24205

F +43 5574 511 924295

gesundheitundsport@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.