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Berufsqualifikationen aus anderen EU/EWR-Mitgliedsstaaten oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Anerkennung bzw. Gleichhaltung)

Berufsqualifikationen aus anderen EU/EWR-Mitgliedsstaaten und der Schweiz können in einem gewerblichen Verfahren anerkannt/gleichgehalten werden.

Das Merkblatt bietet im Besonderen einen Überblick über die rechtlichen und administrativen Schritte, die für die Anerkennung/Gleichhaltung von Berufsqualifikationen aus anderen EU/EWR-Mitgliedsstaaten oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Zwecke der Gründung einer Niederlassung in Österreich zu beachten sind.

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