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Ausschreibungen (Bekanntmachungen, Vorinformationen, Bekanntgaben)

Öffentliche Bekanntmachungen des Landes auf einen Blick

Bei der Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber an Unternehmen, ist zwingend das Vergaberecht zu beachten. Alle Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind nach den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes zu vergeben. Insbesondere sind die vergaberechtlichen Grundsätze - Diskriminierungsverbot, Transparenz-, Verhältnismäßigkeits- und Gleichbehandlungsgebot - einzuhalten.

Alle Bekanntmachungen und -gaben sowie Vorinformationen von öffentlichen Auftraggebern, die in den Vollziehungsbereich des Landes Vorarlberg fallen, erfolgen auf  https://bekanntmachungen.vorarlberg.at/List 
 

Rechtliche Grundlagen:
 

Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018

Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018

Vergabenachprüfungsgesetz
 

AUFTRAGNEHMER


Aktuelle Ausschreibungen mit Downloadmöglichkeit

Allgemeine Hinweise für Abgabe eines elektronischen Angebotes

Informationspflicht: Verarbeitung personenbezogener Daten

Hinweisblatt - Bezug der Ausschreibungsunterlagen
 

AUFTRAGGEBER
 

Handbuch für das Vergabeportal (Kommunikationsplattform) für registrierte Auftraggeber: Siehe unten im Bereich "Downloads"

Registrierung für das Vergabeportal: Registrieren können sich Personen, die für das Land Vorarlberg und dessen Dienststellen sowie vom Land beherrschte Gesellschaften, Vergabeverfahren durchführen. Online-Formular dazu siehe Download UNTEN.

Im Bereich der Gemeinden wenden Sie sich bitte an den Vorarlberger Gemeindeverband, vorarlberg@gemeindeverband.at.