Ausschreibungen (Bekanntmachungen, Vorinformationen, Bekanntgaben)
Öffentliche Bekanntmachungen des Landes auf einen Blick
Bei der Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber an Unternehmen, ist zwingend das Vergaberecht zu beachten. Alle Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind nach den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes zu vergeben. Insbesondere sind die vergaberechtlichen Grundsätze - Diskriminierungsverbot, Transparenz-, Verhältnismäßigkeits- und Gleichbehandlungsgebot - einzuhalten.
Alle Bekanntmachungen und -gaben sowie Vorinformationen von öffentlichen Auftraggebern, die in den Vollziehungsbereich des Landes Vorarlberg fallen, erfolgen auf https://bekanntmachungen.vorarlberg.at/List
Rechtliche Grundlagen:
Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018
Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018
AUFTRAGNEHMER
Aktuelle Ausschreibungen mit Downloadmöglichkeit
Allgemeine Hinweise für Abgabe eines elektronischen Angebotes
Informationspflicht: Verarbeitung personenbezogener Daten
Hinweisblatt - Bezug der Ausschreibungsunterlagen
AUFTRAGGEBER
Handbuch für das Vergabeportal (Kommunikationsplattform) für registrierte Auftraggeber: Siehe unten im Bereich "Downloads"
Registrierung für das Vergabeportal: Registrieren können sich Personen, die für das Land Vorarlberg und dessen Dienststellen sowie vom Land beherrschte Gesellschaften, Vergabeverfahren durchführen. Online-Formular dazu siehe Download UNTEN.
Im Bereich der Gemeinden wenden Sie sich bitte an den Vorarlberger Gemeindeverband, vorarlberg@gemeindeverband.at.