Arzneimittelwirkstoffe und Hormone in Fließgewässern - Detailergebnisse Vorarlberg, Dornbirnerach - GZÜV Sondermessprogramm 2017/2018
Im Jahr 2017/2018 wurde im Rahmen der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung GZÜV in zahlreichen Fließgewässern in Österreich das Sondermessprogramm Arzneimittelwirkstoffe und Hormone durchgeführt. Lesen Sie mehr über die Teilergebnisse aus Vorarlberg.
Das Sondermessprogramm zum nationalen Monitoring (GZÜV) stellt einen aktuellen Beitrag zur Erfassung einer möglichen Gewässerbelastung mit Arzneimittelwirkstoffen und Hormonen in ausgewählten Gewässern dar. Österreichweit wurden 20 Fließgewässermessstellen zwei Mal zweimal - einmal im Winter 2017 und einmal im Frühjahr 2018 - beprobt. Aus Vorarlberg wurde die Dornbirnerach in das Sondermessprogramm aufgenommen. Die Proben wurden mit einer Multimethode auf insgesamt 90 Arzneimittelwirkstoffe und Metaboliten sowie fünf Hormone untersucht.
In allen der insgesamt 40 Fließgewässerproben aus Österreich waren zahlreiche der berücksichtigten Arzneimittelwirkstoffe und -metaboliten zu finden. Die Anzahl der nachweisbaren Einzelstoffe lag österreichweit zwischen 35 und 69 Stoffen. In der Dornbirnerach wurden 44 Wirkstoffe und 4 Metaboliten mit Konzentrationen über der Bestimmungsgrenze nachgewiesen.
Unter Anwendung der vorliegenden Bewertungskriterien konnten nur für wenige Stoffe Überschreitungen festgestellt werden. Von den fünf untersuchten Hormonen war mittels chemischer Analytik nur Östron in der Dornbirnerach detektierbar. Das chronische Qualitätskriterium wurde in der Dornbirnerach nicht überschritten.
Kontaktdaten
Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit (Umweltinstitut)
Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 42099
F +43 5574 511 942095
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.