Archivale des Monats September 2024
Bericht des Landgerichts Montafon an das Kreisamt für Vorarlberg, 10. Februar 1849
Von Sennerinnen und Alpen
Das Melken und Hüten der Kühe war ursprünglich auch Frauenarbeit, ein Umstand der nicht immer allen gepasst hat.
Dies verdeutlicht ein Bericht des Landgerichts Montafon an das Kreisamt für Vorarlberg vom Februar 1849. Aus Gründen der Sittlichkeit wurden die Gemeindevorsteher des Montafons aufgefordert, den Einsatz von ledigen Frauen zur Arbeit auf den Alpen zu unterbinden. Das Landgericht musste dem Kreisamt jedoch mitteilen, dass die Gemeindevorsteher es für unmöglich hielten, alle Sennerinnen durch Senner zu ersetzen. Dies galt vor allem für die, im Vergleich zu den anderen Gemeinden, kleineren Alpen in Gaschurn und St. Gallenkirch. Sennerinnen waren billiger als Senner und damit ein wichtiger Faktor für die Wirtschaftlichkeit der kleineren Alpen. Die Gemeindevorsteher wollten aber dafür sorgen, dass es auf den Alpen nicht zu anstößigem Verhalten kam. Das Kreisamt gab sich damit aber nicht zufrieden und forderte, nachdem sich auch der zuständige Dekan beschwert hatte, das Landgericht erneut auf, dass die bedenklichen Zusammenkünfte und Nachtlager lediger Mädchen und Burschen auf den Alpenhütten abgestellt werden sollen. Daraufhin bestellte das Landgericht erneut die Gemeindevorsteher ein und forderte sie auf keine Sennerinnen mehr auf den Alpen zu beschäftigen. Der Vorsteher von St. Gallenkirch erklärte er sey hiezu nur dann bereit, wenn die Geistlichen ihre junge Kochinen entfernt haben werden.
Wer sich in diesem Konflikt letztlich durchsetzte, geht aus dem vorliegenden Akt nicht hervor. Jedenfalls mahnte das Landgericht das Kreisamt zu einem behutsamen Vorgehen.
| Clemens Andreasch und Franziska Maier
Quelle: VLA, Landgericht Montafon, Akten Nr. 3001.
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