Archivale des Monats Jänner 2025
Verbot an die Bäcker das übliche Gutjahr-Brot weiterhin zu backen, 20. Dezember 1772
Brotverbot an Neujahr!
Um das neue Jahr zu beginnen und zu feiern, gibt es viele Traditionen. Sei es um die Zeit bis Mitternacht zu überbrücken oder zur Feier am Neujahrstag selbst. Während heutzutage das Feuerwerk um Mitternacht wohl die beliebteste Tradition ist, sahen die Feierlichkeiten im 18. Jahrhundert ganz anders aus.
Damals wurde für den Jahreswechsel häufig der Begriff „Gutjahr“ verwendet. Vor allem aber bezeichnete der Begriff ein Neujahrsgeschenk. Das konnte Geld sein, ein Kleidungsstück, aber auch ein Gebäck.
So wurde in der Herrschaft Bludenz-Sonnenberg zu Neujahr ein Gutjahr oder sogenannte(s) goten brod von den Bäckern gebacken. Gerade bei den „Gotas“ und „Göties“ war dieses Brot sehr beliebt. Jedoch meinte Ende des 18. Jahrhunderts der Lehnsherr von Bludenz-Sonnenberg, Franz Ludwig Fortunat Freiherr von Sternbach, dass dieser gebrauch aber einzig und allein dahin abziehlet, um sich bey dennen goten Kindern sowohl als derenselben Elteren einigen Ruhm und Dankbarkeit zu erwerben. Im Jahr 1772 scheint diese persönliche Geste der Taufpaten allerdings überhandgenommen zu haben.
Am 20. Dezember 1772 erließ deshalb Freiherr von Sternbach ein Verbot an die Bäcker, dass das übliche Gutjahr-Brot nicht mehr gebacken werden dürfe. Dies wurde damit begründet, dass viele Menschen, die ohnehin wenig oder gar kein Geld zur Verfügung hatten, dieses Brot trotzdem kauften und sich dadurch in den Ruin stürzten. Daraufhin wurde eine Straffe von 10 Pfund Pfenning eingeführt, falls jemand dieses Brot weiterhin backen sollte.
| Sabrina Gerstenbrand
Quelle: VLA, Stadtarchiv Bludenz, Fasz. 102, Nr. 17.
Literatur:
- Leo Jutz (Bearb.), Vorarlbergisches Wörterbuch mit Einschluß des Fürstentum Liechtenstein, A - I,J, hg. von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Wien 1960.
- Emil M. Bührer/Max Währen/Wilhelm Ziehr, Bauer, Müller, Bäcker. Das Brot von der Steinzeit bis Heute. o. O. 1984.
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